Die am 30. Juli 2015 bekanntgewordenen Ermittlungen gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat wurden von der Bundesanwaltschaft nun eingestellt. In den Tagen seit dem 30. Juli 2015 war auch international harsche Kritik an dem inzwischen in den Ruhestand versetzten Generalbundesanwalt Range aufgekommen. Das weisungsbefugte Bundesjustizministerium hatte laut eigener Aussage schon vor den Ermittlungen davon abgeraten.
Wie die Bundesanwaltschaft nun mitteilt, geht sie wie das Bundesjustizministerium nicht davon aus, dass es sich bei dem von Netzpolitik veröffentlichten Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Staatsgeheimnis handelt. Gegen die Quelle, die Netzpolitik die Unterlagen zugespielt hat, wird jedoch weiter wegen »Verletzung des Dienstgeheimnisses« ermittelt, allerdings durch die dafür zuständige örtliche Staatanwaltschaft. Für Markus Beckedahl und André Meister von Netzpolitik reicht aber die Einstellung des Verfahrens, die »überfällig« gewesen sei, nicht aus.
So wollen die beiden Journalisten wissen, ob sie seit Eingang der Anzeige überwacht wurden und welche Mitglieder der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt über das Verfahren informiert waren. Bislang wurde auch dem Anwalt, den die Journalisten eingeschaltet hatten, die Einsicht in die Akten verweigert, da sich darin anscheinend geheime Dokumente befinden sollen. Die Einstellung der Ermittlungen dürfte vermutlich noch nicht das Ende dieses Angelegenheit darstellen, da auch Bundesjustizminister Maas und Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, der die Anzeige eingereicht hatte, weiter stark wegen ihrer Rolle kritisiert werden.
Quelle: Netzpolitik.org
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