Die einstweilige Verfügung des Gerichtes hatte die Einfuhr des Samsung-Tablets auf Antrag von Apple für die gesamte Europäische Union mit Ausnahme der Niederlande untersagt. Doch wie das Landgericht Düsseldorf gestern mitteilte, bestehen starke Zweifel daran, ob das Gericht überhaupt dazu berechtigt war, eine EU-weite Sperre gegen Samsung auszusprechen.
Daher hat das LG Düsseldorf seine eigene Entscheidung nun auf Deutschland eingeschränkt. Samsung darf daher das Galaxy Tab 10.1 in alle anderen EU-Länder wieder einführen und dort auch bewerben. Apple wirft dem Konkurrenten vor, das Design und Aussehen des iPad kopiert zu haben.
Die von Apple vor Gericht eingereichten Bilder entsprechen jedoch teilweise nicht dem tatsächlichen Aussehen des Samsung-Tablets.
Apple gegen Samsung - Gericht schränkt einstweilige Verfügung ein
Das Düsseldorfer Landgericht hat seine eigene Entscheidung gegen den Vertrieb des Samsung Galaxy Tab 10.1 eingeschränkt.
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