Laut dem Gericht sieht das Samsung Galaxy Tab 10.1 dem von Apple registrierten Geschmacksmuster des iPad zu ähnlich und verletzt damit die Rechte von Apple.
Die Richterin Johanna Brückner-Hoffmann erklärte, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten für Tablets gäbe, wie Konkurrenzprodukte von Asus und Toshiba zeigten. Samsung darf nun das Galaxy Tab 10.1 nicht mehr nach Deutschland liefern, wird allerdings umgehend Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Sollte Samsung dort ein anderes Urteil erreichen, was allerdings Monate dauern könnte, könnte das Unternehmen von Apple Schadensersatz einfordern.
Apple vs. Samsung - Düsseldorfer Landgericht verbietet Galaxy Tab 10.1
Das Düsseldorfer Landgericht hat Samsung den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland verboten.
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