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Apple vs. Samsung - Australier umgehen Verkaufsverbot einfach online

Das von Apple erwirkte Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 in Australien hat anscheinend keinen wirklichen Effekt.

Von Georg Wieselsberger |

Datum: 19.10.2011; 15:37 Uhr


Apple vs. Samsung : Apple konnte zwar vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten Samsung erreichen und damit auch ein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1, doch anscheinend gibt es genügend Möglichkeiten für Australier, das Android-Tablet trotzdem einfach online zu erwerben.

Wie der Sydney Morning Herald meldet, beschweren sich daher vor allem Einzelhändler wie der Konzern Harvey Norman, der das Tablet nun im Weihnachtsgeschäft nicht anbieten darf, während Online-Händler aus dem Ausland das Gerät problemlos und trotz des Gerichtsbeschlusses nach Australien verkaufen.

Wie der Vorsitzende der Anwaltsvereinigung Australiens, Greg Barns, gegenüber der Zeitung erklärte, ist das Verkaufsverbot kaum umzusetzen, soweit es private Käufe über das Internet betrifft. Es würde einen riesigen Aufwand darstellen, jeden einzelnen Käufer zu ermitteln und vor Gericht zu zerren, so Barns. Durch die Online-Käufe würde der Gerichtsbeschluss zu einer Farce.

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Avatar Groundhog13
Groundhog13
#1 | 19. Okt 2011, 15:46
Und das überrascht jetzt echt jemanden? :ugly:
War ja in Deutschland nicht anders ... Herr Vetter vom Lawblog hat ja auch direkt stolz vom Galaxy Tab aus getwittert :D
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Avatar F.o.B.
F.o.B.
#2 | 19. Okt 2011, 15:48
Schöne Sache :D
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Avatar dertyp93
dertyp93
#3 | 19. Okt 2011, 15:50
Dieser Kommentar wurde ausgeblendet, da er nicht den Kommentar-Richtlinien entspricht.
Avatar YouFail
YouFail
#4 | 19. Okt 2011, 15:51
Am besten noch den Besitz strafbar machen...

/ironie
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Avatar Felissilvestris
Felissilvestris
#5 | 19. Okt 2011, 15:52
Warum sollte man die Privatkäufer auch vor Gericht zerren? Es heißt doch Verkaufsverbot und nicht Kaufverbot. Der Formulierung zu Folge dürfen es australische Händler nicht verkaufen aber das Erwerben zur privaten Nutzung im Ausland ist ja wohl das gute Recht der Menschen.
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Avatar Thomas95
Thomas95
#6 | 19. Okt 2011, 15:52
Scheiß auf Apple, als ob die des wären, die den TouchScreen erfunden haben, die haben ihn nur populär gemacht, weil auf allen Produkten n Apfel anstatt ner Birne drauf war!
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Avatar Senekha
Senekha
#7 | 19. Okt 2011, 15:57
Das Grund"problem" ist doch nicht neu. Irgendetwas gibt es in Deutschland mal wieder nicht wegen irgendwelchen behinderten Gesetzen? Dann wird es eben bei den Österreichern oder woanders gekauft.

Natürlich ist der besagte Einzelhändler nicht froh darüber, dass sie es nicht selbst anbieten können; aber das ist in dem Fall wohl niemand außer Apple.
"Wenn wir das nicht anbieten dürfen, dann darf das auch niemand!" ist wohl ein schlechter Scherz!
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Avatar Morrich
Morrich
#8 | 19. Okt 2011, 15:58
"Es würde einen riesigen Aufwand darstellen, jeden einzelnen Käufer zu ermitteln und vor Gericht zu zerren, so Barns."

Wie bitte???
Jeden "KÄUFER"?

Was hat der Käufer damit zutun, dass sich Apple und Samung zoffen und Apple Verkaufsverbote erwirkt?
Ein VERkaufsverbot heißt nicht, dass man als Kunde das Gerät nicht "EINkaufen" darf.

Oder begeht man mittlerweile einen Rechtsbruch wenn man im eigenen Land nicht erhältliche Ware einfach aus dem Ausland bezieht?
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Avatar AndrewThrawn
AndrewThrawn
#9 | 19. Okt 2011, 15:59
Dieser Kommentar wurde ausgeblendet, da er nicht den Kommentar-Richtlinien entspricht.
Avatar Valryn
Valryn
#10 | 19. Okt 2011, 16:08
Hahaha, u mad Apple? Find ich sehr gut.

Wie schon gesagt, der Käufer "verbricht" ja sowieso nichts.
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