In den USA einigen sich viele große Konzerne lieber außergerichtlich und bezahlen eine ausgehandelte Summe, statt einen Rechtsstreit vor Gericht auszufechten. Der Vorteil dabei ist, dass das Unternehmen so keine Schuld eingestehen muss und alle Vorwürfe bestreiten kann. Ähnlich geht nun Intel vor, denen in den USA einer Sammelklage vorgeworfen wurde, Benchmarks manipuliert zu haben, damit der Pentium 4 darin Vorteile gegenüber den konkurrierenden Prozessoren von AMD erhält.
Intel soll beispielsweise den »Webmark 2001« selbst programmiert und dann dem Industrieverband Bapco bereitgestellt haben - mit der Voraussetzung, die Quelle des Benchmarks nicht zu nennen. Außerdem soll der bekannte Benchmark Sysmark mehrmals so manipuliert worden sein, dass hauptsächlich Tests durchgeführt wurden, bei denen der AMD Athlon XP schwächer abschnitt als der Pentium 4. Hilfe bei diesem Vorgehen soll Intel laut der Klageschrift auch vom PC-Hersteller Hewlett-Packard (HP) erhalten haben. Auch HP bestreitet die Vorwürfe. Die erste Klage zweier Anwender wurde bereits im Jahr 2004 eingereicht, doch erst jetzt gibt es eine außergerichtliche Einigung.
US-Bürger, die sich einen Rechner mit einem Pentium 4 zwischen dem 20. November 2000 und dem 30. Juni 2002 gekauft haben, können nun bis 14. April 2015 einen Anspruch auf 15 US-Dollar anmelden. Damit geben sie aber auch alle weiteren rechtlichen Ansprüche in diesem Fall auf. Betroffene können aber auch bis zum 15. Dezember 2014 eine Stellungnahme abgeben oder darum bitten, nicht in die außergerichtliche Einigung aufgenommen zu werden. Dann bleibt das Recht bestehen, Intel oder HP weiter zu verklagen. US-Bürger, die zwar betroffen wären, sich aber innerhalb dieser Fristen überhaupt nicht melden, erhalten keine Zahlung, die Beilegung des Rechtstreits ist aber laut der offiziellen Webseite zur Eingung dann aber trotzdem für sie bindend und keine Klage mehr möglich.
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