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Vorratsdatenspeicherung - Gesetz ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung verkündet und die Gesetze für nichtig erklärt.

Von Georg Wieselsberger |

Datum: 02.03.2010; 10:20 Uhr


Vorratsdatenspeicherung : Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung ein Urteil gefällt, dass in seiner Härte von vielen so nicht erwartet worden war. Das Gesetz verstößt in seiner vorliegenden Form gegen Artikel 10.1 des Grundgesetzes, das das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt. Alle bisher aufgrund des Gesetzes gespeicherten Daten sind umgehend zu löschen.

Laut Bundesverfassungsgericht müssen für eine Speicherung derartiger Daten hohe Ansprüche an die gesetzlichen Regelungen, die Kontrolle durch Datenschutz-Beauftragte und an die Sicherheit gestellt werden. Außerdem sei dann für den Zugriff auf solche Daten ein Verdacht auf eine schwere Straftat notwendig mit konkreten Anhaltspunkten für eine solche Tat.

Ein effektiver Rechtsschutz für Betroffene und ein Richtervorhalt für die Abfrage seien ebenfalls unabdingbar. Nur innerhalb dieses Rahmens habe der Gesetzgeber Spielraum. Außerdem gehe das deutsche Gesetz über die durch die EU vorgeschriebenen Regelungen hinaus.

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Avatar hans-jochen
hans-jochen
#1 | 02. Mrz 2010, 10:44
endlich mal gute nachrichten,
aber was wird nun mit leuten, die in den letzten monaten "opfer" der vorratsdatenspeicherung wurden?
z.B. Abmahngeschädigte, deren Adressen vom Provider herausgegeben wurden. Sind diese "Beweise" dann nicht eigentlich gesetzeswidrig?
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Avatar NoProff
NoProff
#2 | 02. Mrz 2010, 10:46
Na, da bin ich ja mal gespannt ob das Urteil etwas nützt oder eben jetzt das Grundgesetz den "Modernen Anforderungen angepasst" wird.
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Avatar fatboy
fatboy
#3 | 02. Mrz 2010, 10:51
yeah, in your face schäuble.

gut so, als wenn der mist je ein einiziges verbrechen aufklären würde.
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Avatar schattenseele
schattenseele
#4 | 02. Mrz 2010, 10:52
zum glück haben wir eine recht unabhänige judikative hier in deutschland.

generell sind diese beweise gesetzwidrig, da die beschaffung dem grundgesetz widerspricht.

ich frage mich ob die internetanbieter vom staat entschädigt werden, da die speichersysteme ja deren lasten angeschafft wurden.
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Avatar TheHille
TheHille
#5 | 02. Mrz 2010, 11:15
"Das Gesetz verstößt in seiner vorliegenden Form gegen Artikel 10.1 des Grundgesetzes, das das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt."

Wir sind hier zwar in einem Computer-Forum, aber richtig zitieren muss trotzdem sein. Art. 10 Abs. 1 GG oder Art 10 I GG wäre richtig.
Es gibt ja keine Versionsnummern bei Normen.
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Avatar YouKnowMyName
YouKnowMyName
#6 | 02. Mrz 2010, 11:50
Vielleicht gibt es ja doch noch Hoffnung fuer Deutschland..

Ein Hoch auf unsere Rechtsvertreter der obersten Instanz ! ;-)
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Avatar DrEvil
DrEvil
#7 | 02. Mrz 2010, 12:28
Sieg!! :) Das sind wirklich mal gute Nachrichten. Tja da sind usnere ganzen Kontroll-Fetischisten unter den Politikern ja wirklich mal richtig geschockt :) Das Bundesverfassungsgericht steht zum Glück noch auf der richtigen Seite
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Avatar PbVeritas
PbVeritas
#8 | 02. Mrz 2010, 12:34
Es gibt doch noch Hoffnung für die Demokratie...
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Avatar Malware
Malware
#9 | 02. Mrz 2010, 12:35
Zitat von schattenseele:
zum glück haben wir eine recht unabhänige judikative hier in deutschland.



Noch, bald sind Neuwahlen für die Verfassungsrichter, dann kann die Cdu wieder die genehmen Leute einsetzen, die für "Recht und Ordnung" stehen.
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Avatar SysError
SysError
#10 | 02. Mrz 2010, 12:53
Zitat von hans-jochen:
endlich mal gute nachrichten,
aber was wird nun mit leuten, die in den letzten monaten opfer der vorratsdatenspeicherung wurden?
z.B. Abmahngeschädigte, deren Adressen vom Provider herausgegeben wurden. Sind diese Beweise dann nicht eigentlich gesetzeswidrig?


Nein, grundsätzlich nicht. In Deutschland herrscht Rechtssicherheit, d.h. Gesetze dürfen u.a. nicht rückwirkend auf Rechtsverhältnisse einwirken.

Es gibt zwar Ausnahmen, die müsste dann aber ein Gericht auslegen.

Deshalb wurden ja in der BRD auch noch zB. Deserteure der Wehrmacht verurteilt und bis vor einigen Jahren auch noch nicht wieder von rechtlichen Vorwürfen befreit.
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