Staatstrojaner - Auch aktuelle Version enthält grundgesetzwidrige Funktionen

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine aktuelle Version des Staatstrojaners analysiert und dabei weiterhin rechtswidrige Funktionen gefunden.

Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), hatte die bisherige Kritik an der Schnüffelsoftware im Innenausschuss des Bundestages zurückgewiesen und erklärt, der vom CCC analysierte Trojaner mit rechtswidrigen Funktionen sei drei Jahre alt und so durch das BKA nie eingesetzt worden.

Die nun vom CCC analysierte und »fast fabrikneue« Version stammt jedoch vom Dezember 2010 und enthält auch weiterhin die kritisierten Funktionen, beispielsweise eine schlechte Verschlüsselung, die Möglichkeit zum Nachladen beliebigen Codes, die akustische Überwachung des Raumes, in dem der infizierte Rechner steht oder das »spukhafte Fernlöschen« von Dateien. Einzig die Funktion zur Erstellung von Screenshots wurde in der neuen Version entfernt.

Außerdem sei die Software nach wie vor unsicher und könnte von Dritten »gekapert« und missbraucht werden. Dies sei dem CCC innerhalb weniger Stunden gelungen. Danach sei das Nachladen von beliebigem Code auf den infizierten PC entgegen aller Behauptungen des BKA und des Innenstaatssekretärs Ole Schröder vor dem Bundestag weiterhin möglich.

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