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Internet - Überwachung durch Provider laut EU-Gerichtshof unzulässig

Der Europäische Gerichtshof hat die präventive Überwachung des Internetverkehrs durch Provider als nicht rechtmäßig erklärt.

Von Georg Wieselsberger |

Datum: 25.11.2011; 14:19 Uhr


Internet : Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) dürfen Provider den Internetverkehr ihrer Kunden nicht rein präventiv überwachen und auf mögliche Urheberrechtsverstöße kontrollieren. Die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam hatte einen entsprechenden Beschluss gegen den Provider Scarlet Extended erreicht.

Das Berufungsgericht hatte den Fall dann an den EuGH weitergereicht, damit dieser klärt, ob Provider zur Einführung von zeitlich unbegrenzten Filtern und Internetsperren verpflichtet werden können und ob dies mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Der EuGH verneinte dies. Rechteinhaber könnten zwar gegen Provider nach nationalem Recht klagen, aber auch die dortigen Gesetze dürften keine allgemeine Überwachung des Datenverkehrs ermöglichen.

Laut EuGH würde eine derartige Überwachung den Schutz der Privatsphäre verletzen und auch die Kommunikationsfreiheit gefährden. Filtersysteme könnten außerdem auch für Sperren legaler Inhalte eingesetzt werden. Das Urheberrecht sei zwar schützenswert, allerdings nicht so schützenswert wie die Grundrechte der Bürger.

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Avatar Kuomo
Kuomo
#1 | 25. Nov 2011, 14:23
Gut so.

...immer dieses Bild...
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Avatar Kaza LeDoc
Kaza LeDoc
#2 | 25. Nov 2011, 14:25
Man kann auf die EU schimpfen so viel man will, aber gerade in den letzten Jahren hat sich dieses viel gescholtene Bürokratiemonster immer wieder positiv hervor getan, wenn es um den Schutz von Grundrechten - vor allem im Bereich des Datenschutzes - ging. Mein tief empfundener Dank dafür!
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Avatar Kalle21
Kalle21
#3 | 25. Nov 2011, 14:25
Immer wieder froh das die Menschenrechte meine Generation überstehen ;)
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Avatar Magicnorris
Magicnorris
#4 | 25. Nov 2011, 14:26
Zitat von Kuomo:

...immer dieses Bild...

Finds auch ziemlich unheimlich. :D
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Avatar PbVeritas
PbVeritas
#5 | 25. Nov 2011, 14:30
"Das Urheberrecht sei zwar schützenswert, allerdings nicht so schützenswert wie die Grundrechte der Bürger."

Amen to that! Das "übersehen" nämlich immer diese Überwachunsbeführworter
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Avatar Dreamstalker
Dreamstalker
#6 | 25. Nov 2011, 14:31
Na da bin ich mal gespannt, was unsere lieben Vorratsdatenspeicher-Politiker dazu sagen.. damit dürfte das Thema doch ein für alle Mal vom Tisch sein.
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Avatar Diced
Diced
#7 | 25. Nov 2011, 14:34
Das ist der richtige Weg.
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Avatar hankhunter
hankhunter
#8 | 25. Nov 2011, 14:36
Und wieder ein Sieg für die grundsätzliche Freiheit(en) des Bürgers aber der Krieg um die Freiheit ,dazu zählt für mich auch die Freiheit im Netz, ist noch lange nicht gewonnen.

Okay hört sich jetzt Melodramatisch an aber wenn ich so in die Zeitung schaue bzw mir den Schwachsinn einiger Lobbyverbände und Politiker Marionetten anschaue/höre, da läufts mir ganz kalt den Rücken runter.
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Avatar P@triot
P@triot
#9 | 25. Nov 2011, 14:37
Da kommt eine positive Meldung über die EU und schon kommen Lobgesänge über unsere Wahrung der Grundrechte.

Das nebenbei unsere Souveränität als Staat vollkommen aufgeweicht ist und Demokratie nur noch auf dem Papier existiert interessiert da gleich niemanden mehr.
Und Wahrung der Grundrechte...hahaha, wenn in dubiosen Deals mit der USA unsere Polizeidaten ausgetauscht werden oder alle Flugdaten eines jeden Fluggastes den amerikanischen Behörden übermittelt werden, zeigt das doch wie toll die EU ist.
Und ich hab nur grade irgendwelche Beispiele genommen. Recherchiert selbst....
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Avatar Satou
Satou
#10 | 25. Nov 2011, 14:37
Richtige Entscheidung.
Nur leider werden die Telekommunikationsdaten in fast der gesamten EU weiterhin zur "Terrorismusbekämpfung" gespeichert. Ein Missbrauch von Daten, die schon gespeichert sind, ist wohl nicht zu verhindern.
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