Ein ins Internet gelangter und als »Verschlusssache« eingestufter Bericht des Bundesdatenschutz-Beauftragten Peter Schaar zeigt, dass die Probleme beim Einsatz der umstrittenen Trojaner-Software durch Behörden mindestens so groß sind wie gedacht.
Während einer Aufzeichnung der Skype-Gespräche eines Verdächtigen wurden laut Indymedia auch Unterhaltungen über »intime Angelegenheiten«, ein »Sexgespräch« und »Selbstbefriedigungshandlungen« aufgenommen.
Diese für die Ermittlungen nicht notwendigen Aufzeichnungen aus dem besonders geschützten Kernbereich privater Lebensführung wurden aber auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nicht gelöscht, denn mit der vom Bundeskriminalamt erworbenen Software von Digitask war eine »Teillöschung technisch nicht möglich«. Inzwischen soll aber ein entsprechendes Modul bestellt worden sein.
Auch das Zollkriminalamt stand vor dem gleichen Problem, hat aber in einem anderen Fall statt einem Verdächtigen dessen Verlobte auf deren Notebook abgehört, obwohl sie sich im Ausland befand, was die rechtliche Lage weiter kompliziert. Die durch den Trojaner gewonnenen Informationen wurden in den entsprechenden Gerichtsverfahren letztlich nicht einmal verwendet.
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