Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Mannheim vom Dezember 2011 hatte Apple gestern kurzzeitig den Onlineverkauf von älteren iPhone-Modellen vor dem iPhone 4S und iPads mit UMTS-Funktionen in Deutschland eingestellt. Wenige Stunden später wurde der Verkauf jedoch wieder aufgenommen, da das angerufene Oberlandesgericht in Karlsruhe den Vollzug des von Motorola erwirkten Verkaufsverbots ausgesetzt hat.
In dem Streit mit Motorola geht es um ein Patent im Zusammenhang mit dem Mobilfunkstandard UMTS, das Motorola gehört und ohne dessen Anwendung UMTS technisch nicht möglich ist. Daher ist Apple der Ansicht, dass Motorola dieses sogenannte Industrie-Patent an alle interessierten Konkurrenten zu normalen Bedingungen lizensieren muss. Motorola habe jedoch von Apple angebotene Bedingungen mehrfach abgelehnt.
Auch Samsung versucht, mit Patenten, die Industrie-Standards betreffen, gegen Apple vorzugehen und hat sich deswegen sogar die Aufmerksamkeit der EU-Kommission zugezogen.
Apple vs. Motorola - Online-Verkaufsstopp für iPhone & iPad genehmigt, dann gestoppt
Apple streitet sich vor Gericht nicht nur mit Samsung wegen diverser Patente, sondern auch mit Motorola. Letztere konnten zumindest kurzfristig einen Erfolg erzielen.
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