»Killerspiel«-Verbot - Beckstein fordert rasche Umsetzung

Auf der Tagung der EU-Innenminister in Dresden hat Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein erneut die rasche Umsetzung eines Verbots der Herstellung und der Verbreitung so genannter "Killerspiele" gefordert.

Beckstein: "Die europäischen Justiz- und Innenminister haben im Kampf gegen Killerspiele zu Recht die Verantwortung der Nationalstaaten im Vorgehen gegen die schädlichen Wirkungen von menschenverachtenden Gewaltangeboten wie Killerspielen betont. Angesichts der nicht abreißenden Kette von brutalen Gewalttaten junger Menschen, wie zuletzt im mecklenburgischen Tessin, wäre eine zögerliche Haltung der nationalen Gesetzgeber verantwortungslos. Wir können nicht tatenlos zusehen und mit dem Ausdruck des Bedauerns zur Tagesordnung übergehen, wenn immer wieder Jugendliche und junge Erwachsene nach dem Konsum von Killerspielen schwerste Gewalttaten begehen. Der Vorschlag Bayerns für ein strafbewehrtes Killerspiel-Verbot liegt bereits auf dem Tisch", so der bayerische Innenminister.

In der vergangenen Woche hat das bayerische Kabinett eine Bundesratsinitiative beschlossen, deren Kernstück ein im Strafgesetzbuch verankertes Verbot so genannter "virtuelle Killerspiele" ist. Damit sind Spiele gemeint, die "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen".

Der Verweis auf die derzeitige rechtliche Lage, nach der bereits jetzt Gewalt verherrlichende Spiele verboten werden können, lässt Beckstein nicht gelten. Er verweist darauf, "dass die gegenwärtige Rechtslage zu keinen nennenswerten strafrechtlichen Verurteilungen geführt hat und nicht ausreicht, um wirkungsvoll die Verbreitung von menschenverachtenden Computerspielen via Internet zu verhindern. Wir brauchen ein eindeutiges strafrechtliches Verbot der Herstellung und Verbreitung von Killerspielen, um effizient polizeiliche Fahndungsmaßnahmen im Internet durchführen zu können".

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