Der MediaMarkt nimmt das Wettbewerbsrecht sehr genau - vor allem bei Mitbewerbern. Schon mehrfach wurden Elektronikhändler wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts abgemahnt. Basis dafür sind oftmals "Vergehen" auf den Online-Seiten wie ungenaue Angaben zu den Versandkosten oder nicht mehr aktuelle UVPs.
Laut der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung deckt derzeit der Anwalt Joachim Steinhöfel, Ex-Werbefigur und vielen bekannt als Vor-Vorgänger der sprechenden Sau, im Auftrag verschiedener MediaMärkte (es gibt 215 und sie treten alle als eigenständige GmbHs auf) erneut zahlreiche mittelständische Elektronikhändler mit Abmahnungen ein.
Nach Schätzungen des Kölner Anwalts Rolf Becker sind aktuell rund 1.000 Unternehmen betroffen. Er selbst vertritt allein 60 der Abgemahnten. Einige seiner Mandanten haben bis zu fünf Abmahnungen von drei verschiedenen MediaMärkten erhalten.
Mal waren nach Meinung der Wettbewerbsrechthüter die Versandkosten nicht exakt genau genannt worden, mal wurde ein Produkt als "vielfacher Testsieger" beworben, ohne jedoch die genaue Ausgabe des Testheftes zu nennen. Und ein anderer Händler geriet in Justitias Mühlen, weil er in einem Anzeigentext zu einem Siemens-Telefon den Bindestrich falsch gesetzt hat. Hier wurde der Streitwert mit knackigen 51.000 Euro angesetzt.
Die Betroffenen wittern "Verfolgung mit bösartigen Methoden" und Abzocke. Denn wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, muss das Honorar Steinhöfels und die Gebühren zahlen. Und wer den Gang durch die Instanzen wagt, muss wohl noch deutlich mehr zahlen. Es ist von einigen Tausend Euro die Rede.
MediaMarkt selbst scheint laut Sonntagsblatt die Empörung eher gelassen und locker hinzunehmen.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.