Apple - iPhone und das Gesetz in Frankreich

In Frankreich gilt seit dem 17. November 1998 ein Gesetz, dass Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, ein Mobiltelefon auf Wunsch zu entsperren. Die ersten sechs Monate eines Vertrages kann dafür eine Gebühr verlangt werden, danach nicht mehr.

In Frankreich gilt seit dem 17. November 1998 ein Gesetz, dass Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, ein Mobiltelefon auf Wunsch zu entsperren. Die ersten sechs Monate eines Vertrages kann dafür eine Gebühr verlangt werden, danach nicht mehr.

Dies könnte für Orange, den Anbieter des iPhones in Frankreich ab 29. November zu erheblichen Problemen führen. Auch Apple könnte dann so entsperrte Telefone nicht einfach durch ein Update wieder sperren. Werden also französische iPhones spätestens Mitte 2008 zum begehrten Objekt im Ausland?

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