Jugendschutz - Abstimmung zur Gesetzesverschärfung im Herbst

Ganz so sofort war das Sofort-Programm nicht, dass die Familienministerin Ursula von der Leyen im Februar vorstellte. Die Gesetzesinitiative zum besseren Schutz Jugendlicher vor Gewaltspielen soll aber definitiv nach der Sommerpause des Parlaments, also im Herbst 2007, im Bundestag zu Abstimmung kommen. Das sagte von der Leyens Sprecher Jens Flosdorff gegenüber der Zeitung Die Welt. "Die regierungsinterne Abstimmung ist im ersten Durchlauf schon vorbei", kommentierte Flosdorff den Entscheidungsprozess innerhalb der Regierung.

Wenn das Parlament das Gesetz verabschiedet, kommen einige Änderungen auf den Verbraucher zu. So sollen dann nicht nur Gewalt verherrlichende Spiele auf den Index jugendgefährdender Medien kommen. Auch sogenannte "gewaltbeherrschte Spiele" werden dann unter das Raster der Regelung fallen. Flosdorff gibt ein Beispiel für eine kritische Szene in einem Spiel: "Wenn Sie beispielsweise in einem Spiel belohnt werden, weil Sie Gewalt anwenden, anstatt eine Aufgabe friedlich zu lösen, kann das aus unserer Sicht Jugendliche negativ beeinflussen." Daneben gestatten die neuen Gesetze Testkäufe. So soll herausgefunden werden, welche Händler an Jugendliche nicht geeignete Spiele verkaufen. Von der Leyen will mit ihrem Sofort-Programm der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle USK klarere Regeln für die Bewertung von Spielen an die Hand geben. Derzeit würde die USK zu viele Spiele durchgehen lassen, so das die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) keine Handhabe mehr zu Indizierung habe. "Künftig muss klar sein, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen wird", sagte von der Leyens Sprecher.

Konkrete für die Öffentlichkeit bestimmte Gesetzestexte gibt es anscheinend noch nicht. Erst am 28. Juni hat das Hamburger Hans-Bredow-Institut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine Studie über die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vorgestellt. Darin schlägt das Institut vor, dass die Bewertungskriterien der USK und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) transparenter dargestellt werden.

zu den Kommentaren (0)

Kommentare(0)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.