JusProg - Jugendschutzprogramm für Online-Inhalte mit langsamem Start

Das Jugendschutzprogramm JusProg wurde von der KJM zwar positiv bewertet, aber noch nicht vollständig anerkannt. Eine volsltändige Umsetzung könnte zudem bis z uzwei Jahre dauern.

Mit JusProg sollen Online-Inhalte, wie andere Medien auch, in verschiedene Altersstufen unterteilt werden. Mit JusProg sollen Online-Inhalte, wie andere Medien auch, in verschiedene Altersstufen unterteilt werden.

Vor kurzem hat die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) das Jugendschutzprogramm JusProg als positiv bewertet, eine vollständige Implementierung könnte allerdings bis zu zwei Jahre dauern. Mit JusProg können Online-Anbieter ihr Inhalte in verschiedene Altersstufen wie 6, 12, 16 und 18 eingruppieren. Auf der Clientseite schalten Eltern dann den Rechner ihrer Kinder für die jeweilig passene Einstufung frei.

»Mit diesem Paradigmenwechsel wird die Verantwortung im Internet nicht mehr allein auf der Seite der Anbieter gesehen, sondern auch die Eltern können eine noch aktivere Rolle spielen«, lobt Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD, das Konzept. Die endgültige Anerkennung von JusProg durch die KJM soll laut USK-Geschäftsführer Felix Falk innerhalb von sechs Monaten erfolgen.

Die KJM will für das Programm aber zunächst nur die Freigabe »Bis 16« erteilen. Falk sagt weiter, dass die KJM erst Erfahrungen mit der Software sammeln und danach die möglichen Altersfreigaben erweitern will. Für die Testphase sind derzeit ca. zwei Jahre eingeplant, in denen besonders die problematischen Ab-18-Inhalte weiter unreguliert bleiben.

Trotz der Einschränkungen wird JusProg von zahlreichen Anbietern unterstützt. »Bei Gameforge setzen wir jetzt in Zusammenarbeit mit der USK diesen neuen Standard um und werben auch in der Branche dafür«, so beispielsweise Tobias Haar, der als Vorstandsmitglied auch den BundesverbandG.A.M.E. vertritt. „Je mehr Unternehmender unterschiedlichen Branchen ihre Angebote mit einem Label versehen, desto wirkungsvoller wird der Jugendschutz in diesem Bereich greifen“, ergänzt Felix Falk, Geschäftsführer der USK.

zu den Kommentaren (15)

Kommentare(15)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.