In den vergangenen Tagen musste die Deutsche Telekom teilweise heftige Kritik für die geplante Volumenbegrenzung und der Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit einstecken - unter anderem auch von Mitgliedern der Bundesregierung. Jetzt sieht sich die Telekom sogar mit einer Abmanhung konfrontiert.
Diese Abmahnung kommt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die unter anderem fordert, die besagte Klausel wieder aus den DSL-Verträgen zu entfernen. Sollte die Deutsche Telekom bis zum 16. Mai 2013 eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgeben, strebt die Verbraucherzentrale eine Klage an.
In der offiziellen Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen heißt es unter anderem:
»Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll. So steht es nun in den Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge (Call&Surf, Entertain), sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wurde. Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer "Internet-Flatrate". (...)
Doch es kommt noch dicker: Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar.«
Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Deutsche Telekom auf die Abmahnung reagieren wird. Sollte es nicht zu einer Abgabe der Unterlassungserklärung kommen, wird der Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit schon bald vor Gericht landen.
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