Bei der Crowd-Funding-Plattform Kickstarter gibt es jetzt neue Nutzungsbedingungen. Diese gehen vor allem auf die immer größer werdende Gefahr durch vorzeitig eingestellten Projekte ein. Dabei werden vor allem die Rollen der Entwickler, der Unterstützer (Backer) und vor allem von Kickstarter selbst definiert.
So weisen die Nutzungsbedingungen unter anderem nochmals ganz klar darauf hin, dass die Unterstützer einer Crowd-Funding-Kampagne nicht für ein bereits existierendes Produkt bezahlen. Vielmehr geben sie den Entwicklern finanzielle Hilfe, um das Projekt überhaupt erst realisieren zu können. Aus diesem Grund sind Änderungen oder Verzögerungen nicht generell auszuschließen. Aber auch die Entwickler werden in die Pflicht genommen.
»Sollte ein Entwickler sein Projekt nicht beenden und die Belohnungen ausliefern können, hat er seine Verpflichtungen des Abkommens nicht erfüllt. Um das richtig zu stellen, muss er jeden zumutbaren Aufwand betreiben, um einen anderen Weg zu finden, das Projekt zu einem für die Unterstützer bestmöglichen Abschluss zu bringen.«
Kickstarter weißt zudem nochmals explizit darauf hin, dass Kickstarter selbst keinesfalls ein Bestandteil dieses Abkommens beziehungsweise Vertrags zwischen Entwickler und Unterstützer ist. Daher können die Nutzer Kickstarter prinzipiell auch nicht rechtlich belangen, falls bei einem Projekt etwas nicht nach Plan verläuft. Allerdings droht diese Gefahr sehr wohl den Entwicklern.
»Der Entwickler ist alleine dafür verantwortlich, die zuvor für sein Projekt getätigten Versprechen zu erfüllen. Sollten sie nicht in der Lage sein, die Bedingungen dieses Abkommens zu erfüllen, könnten sie von den Unterstützern rechtlich belangt werden.«
Mithilfe der Crowd-Funding-Plattform Kickstarter wurde in den vergangenen Jahren unter anderem die Entwicklung sowie Veröffentlichung von solchen Spielen wie Broken Age, Divinity: Original Sin und Wasteland 2 ermöglicht.
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