Jugendschutz - Gesetzentwurf des Familienministeriums ist ausgearbeitet

Der Gesetzentwurf des Familienministeriums ?zur ?nderung des Jungendschutzgeseztes? ist fertig ausgearbeitet und kann somit im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Das berichtet die Website heise online, der die Ausarbeitung des Gesetzes vorliegt.

Im Kern des Papiers gehe es um die Umsetzung des von Ministern von der Leyen angek?ndigten Sofort-Programms und die dementsprechende Ausweitung des Katalogs der automatisch indizierten ?schwer jugendgef?hrdenden PC-Spiele und weiterer 'Tr?germedien'?. Durch die ?nderung des 15. Paragraphen des Jugendschutzgesetzes solle diese Liste zuk?nftig nicht mehr nur Gewalt oder Krieg ?verherrlichende? sondern auch von ?Gewalt beherrschte? Titel, die ?besonders realistische, grausame und rei?erische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten? umfassen.

Neben dieser Katalogausweitung plane von der Leyen auch die Ausdehnung und Konkretisierung der Indizierungskriterien und fordere dar?ber hinaus Initiative von der Bundespr?fstelle f?r jugendgef?hrdende Medien. Diese m?sse Medien, in denen ?Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden? oder ?Selbstjustiz als einzig bew?hrtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird? selbstst?ndig ?auf ihre schwarze Liste nehmen?, zitiert heise online den Gesetzentwurf.

Wenn es nach von der Leyen geht, sollen die Ordnungs?mter in Zukunft zudem Testk?ufe mit Jugendlichen durchf?hren d?rfen, um die Einhaltung von Verkaufsverboten und Altersbeschr?nkungen zu kontrollieren. Diese sollen auf Videospielen, Videos und DVDs au?erdem deutlicher gekennzeichnet werden: Genau 1200 Quadratmillimeter sollen auf der Verpackung, immerhin 250 Quadratmillimeter auf dem ?Bildtr?ger? f?r die Alterskennzeichnung reserviert werden.

W?hrend das Familienministerium eine Gesetzesfolgenabsch?tzung aufgrund des ?Einklangs mit den Empfehlungen der Evaluation des Hans-Bredow-Instituts? nicht mehr f?r n?tig halte, gehe der Gesetzentwurf dem Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. zu weit, so heise online. So f?hre die geplante Norm dem Bitkom zufolge etwa zu ?erheblichen Rechtsunsicherheiten?, w?hrend die Indizierungskriterien nicht wie vom Hans-Bredow-Institut gefordert ?aus sich heraus verst?ndlich? seien.

Wie wir berichteten, soll der nun fertig gestellte Gesetzentwurf im Herbst 2007 im Bundestag zur Abstimmung kommen. Ein konkreter Termin ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.

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