Jugendschutzgesetz - Änderung laut BIU verfassungswidrig

Der am 19.12.2007 vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wird vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) kritisiert. »Die vorgeschlagene Ausweitung der gesetzlichen Indizierung ist verfassungswidrig und wird den Jugendschutz bei Computer- und Videospielen nicht verbessern«, so BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters.

Das Jugendschutzgesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass Trägermedien, die »besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen« zukünftig als schwer jugendgefährdend eingestuft und damit gesetzlich indiziert werden. Die Begriffe sind der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entnommen und bedürfen der inhaltlichen Ausgestaltung durch ein Expertengremium. Bislang haben die Prüfgremien der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und BPjM diese Kriterien bei jedem Einzelfall in einem Verfahren geprüft. In Zukunft werden Spiele ohne ein solches Verfahren allein per Gesetz indiziert. »Dabei ist es den Anbietern und Händlern grundsätzlich nicht möglich zu beurteilen, welche Gewaltdarstellung noch erlaubt ist und welche nicht«, kommentiert Olaf Wolters die geplanten Änderungen, »deshalb ist die Gesetzesänderung verfassungswidrig.«

Der BIU ist der Interessenverband der Anbieter und Produzenten von Unterhaltungssoftware in Deutschland. Er organisiert die Interessen der maßgeblichen Unternehmen im Bereich der interaktiven Unterhaltung.

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