Urheberrecht - PC-Herstellern drohen massive Nachzahlungen

Die Möglichkeit mit einer Festplatte TV- oder Radiosendungen aufzunehmen, könnte die deutschen PC-Hersteller teuer zu stehen kommen. Ein Urteil der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes sieht vor, dass jeder PC-Hersteller rückwirkend für den Zeitraum 2002 bis 2005 eine Urheberrechtspauschale in Höhe von 15 Euro für jeden verkauften PC zu zahlen hat. Nach Berechnungen der Financial Times Deutschland belaufen sich die Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften* schätzungsweise auf insgesamt 200 Millionen Euro.

Nach Meinung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die Entscheidung verheerende Auswirkungen auf den PC-Handel. Es sei nicht auszuschließen, so eine Sprecherin, dass einzelne Unternehmen dadurch in finanzielle Schieflage geraten. Lediglich größere Unternehmen könnten die plötzlichen Belastungen bewältigen, so dass Wettbewerbsverzerrungen die Folge seien. Was nur wenige wissen ist, dass PC-Hersteller schon jetzt Urheberrechtsabgaben für einzelne Hardwarekomponenten zahlen - so werden für jeden verbauten CD-Brenner 7,21 Euro, für jeden DVD-Brenner 9,21 € fällig.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hatte Anfang 2006 Klage gegen 22 PC-Hersteller eingereicht, da PCs "dazu bestimmt seien, durch Aufnahme von Funksendungen auf einen Bild-/Tonträger Vervielfältigungen vorzunehmen". Dass für den Empfang von TV-Sendungen eine TV-Karte erforderlich ist, spielt hierbei keine Rolle, da PCs laut Urteilsbegründung heutzutage ohne große Hardwarekenntnisse nachgerüstet werden können.

Die PC-Hersteller haben nun einen Monat Zeit gegen das Urteil vorzugehen.

* Einrichtung, die Urheber- oder Schutzrechte von Urheberinhabern wahrnimmt.

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