Eine eigentlich bei allen Touchscreen-Geräten verwendete Geste ist das Verwenden von zwei Fingern, um den Inhalt des Bildschirms zu vergrößern oder zu verkleinern. Apple hatte dafür im Januar 2007 ein Patent beantragt und im November 2010 erhalten.
Das US Patent and Trademark Office (USPTO) hatte danach im Dezember 2012 alle 21 genannten Elemente dieses Patentes für ungültig erklärt und nun laut Scribd auch die Beschwerde gegen diese Entscheidung abgewiesen. Einige der von Apple aufgeführten Punkte seien zuvor schon bekannt gewesen und daher nicht patentierbar.
Zwar wird dieser nun erfolgte Beschluss »Final Action« genannt, doch Apple kann innerhalb von zwei Monaten darauf reagieren und weitere Rechtsmittel einlegen. Das Patent spielte auch eine kleinere Rolle bei dem Prozess gegen Samsung, bei dem der Apple-Konkurrent zunächst zu 1,05 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verurteilt und die Summe dann auf 599 Millionen Dollar gesenkt wurde.
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