Strafanzeige gegen Mark Zuckerberg - Facebook-Chef wegen Volksverhetzung angezeigt

Zwei Anwälte haben Klage wegen Volksverhetzung gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg eingereicht. Grund sind ausbleibende Sperrungen von Hetzkommentaren- und Profilen bei Facebook.

Mark Zuckerberg wird wegen der zögerlichen Löschung von Hetzkommentaren bei Facebook angezeigt. Mark Zuckerberg wird wegen der zögerlichen Löschung von Hetzkommentaren bei Facebook angezeigt.

Medienanwalt Christian Solmecke ist sich sicher: Facebook verstößt gegen geltendes deutsches Recht, da das Unternehmen zu wenig gegen linke und rechte Gewaltaufrufe, Hetzseiten und Gewaltdarstellungen auf der Plattform unternimmt. Tatsächlich bekommen Nutzer, die eine entsprechende Facebook-Seite oder einen Nutzer melden, nicht selten den Hinweis, der gemeldete Beitrag verstoße nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien.

Solmecke hat zur Vorbereitung der Anzeige zusammen mit seinem auf IT-Recht spezialisierten Kollegen Chan-jo Jun über 300 Fälle gesammt, die jeweils zwar gegen deutsches Recht verstoßen, offenbar aber nicht gegen Facebooks Gemeinschaftsrichtlinien.

Ursprünglich richteten sich die Anzeigen gegen vier in Deutschland tätige Facebook-Manager, zumindest das Verfahren gegen die drei Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH wurde von der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt: Das Finanzieren des Portals sei keine Beihilfe für die Verbreitung der Inhalte. Nun konzentrieren sich die Anwälte auf den Kopf von Facebook: Mark Zuckerberg.

Nachdem seit einiger Zeit Hetzkommentare vor allem im sehr emotional geführten Streit um die Flüchtlingskrise bei Facebook überhand nehmen, versprach Facebook der Bundesregierung, deutsches Recht bei Facebook durchzusetzen. Da sich seitdem bei Facebook nur wenig getan hat, sahen Solmecke und Chan-jo Jun keine andere Lösung als eine Klage gegen das Unternehmen. So solle Druck aufgebaut werden, um Facebook zum schnelleren Löschen von Hetzkommentaren zu drängen.

Neben der Klage gegen Zuckerberg beantragten die Anwälte auch ein Bußgeld gegen Facebook:

"Neu ist jetzt die Beantragung eines Bußgeldes von 150 Millionen Euro gegen die beiden Portalbetreiber in Dublin und Menlo Park nach § 30 OWiG. Vorlage ist das Bußgeldverfahren gegen Siemens: Das Unternehmen hatte in der Complianceabteilung nur 6 Personen, die die Schmiergeldzahlungen nicht verhinderten und dafür 1 Mrd EUR bezahlt. Die Geldbuße muss - so das Landgericht München I - mindestens so hoch sein, wie der Nutzen. Für Facebook ist das der in Deutschland seit August erzielte Umsatz. Facebook hätte das Geschäft einstellen müssen, wenn sie es nicht schaffen, das Gesetz einzuhalten. Kein Unternehmer in Deutschland kann sich damit herausreden, überfordert zu sein und weiter Geld verdienen."

Quelle: wbs-law.de

zu den Kommentaren (390)

Kommentare(390)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.