Doom 3 - Neue Diskussion um dt. Release

Da der Release des Horror-Shooters Doom 3 nun langsam aber sicher näher rückt, gibt es neue Diskussionen zum leidigen Thema Indizierung in Deutschland. Wie bereits bekannt war, wird Activision das Spiel nicht in Deutschland veröffentlichen, wenn es keine Alters-Kennzeichnung von der USK bekommt. Zu Deutsch, wenn die USK nicht zumindest das rote Zeichen für "keine Jugendfreigabe" für Doom 3 vergibt, müssen Spieler hierzulande sich an einen Import-Shop ihres Vertrauens wenden. Die Kollegen von Gamesweb.com haben auf der E3 von einem Acitivision-Mitarbeiter erfahren, dass die Prüfung kurz bevor steht. Und der Publisher sich weiterhin keiner Selbstzensur unterziehen will, um eine Freigabe zu bekommen.

Das alles bedeutet natürlich noch nicht, dass Doom 3 in Deutschland nicht erscheinen wird. Jedoch muss es erstmal die Hürden nehmen, die hierzulande alle Ego-Shooter nehmen müssen: die USK und die BPjM. Gamestar.de hat nachgefragt und sich noch mal genau die Prozedur erklären lassen. Theoretisch ist es ganz einfach: Die USK bekommt das Spiel und vergibt dann eine entsprechende Einstufung. Hat ein Spiel eine Kennzeichnung (auch "keine Jugendfreigabe" zählt dazu) kann die BPjM das Spiel später nicht mehr indizieren. Tatsächlich ist es aber so, dass bei der USK neben den unabhängigen Gutachtern auch ein so genannter Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden im Prüfgremium sitzt und ein Veto-Recht für jedes Spiel hat. Dieser orientiert sich aber in seinen Entscheidungen sehr stark an den Richtlinien und früheren Entscheidungen der BPjM. Das bedeutet, die BPjM entscheidet über die Hintertür doch bei der Altersfreigabe mit. Zudem kommt an dieser Stelle auch die Politik ins Spiel. Wenn ein Spiel zum Beispiel als besonders blutrünstig oder gewalttätig in den Medien dargestellt wird, ruft dies vermeintliche Jugendschützer auf den Plan, die wiederum Druck auf die Entscheidungsträger in den Behören ausüben.

Im konkreten Beispiel Doom 3 bedeutet das folgendes: Die BPjM hat die beiden Vorgänger von Doom indiziert. Da sich das Spielprinzip nicht grundsätzlich geändert hat, würde die BPjM den dritten Teil mit Sicherheit auch wieder indizieren. Die USK hingegen sieht Doom 3 als ein völlig neues Spiel an (zumal der erste Teil von 1994 ist) und möchte dem Spiel also eine komplett neue Chance geben. Das "nur" auf Monster geschossen wird und die Geschichte sehr unrealistisch ist, sind Pluspunkte die nach Meinung der USK für eine Kennzeichnung sprechen dürften. Letztlich liegt es also am Ständigen Vertreter, dessen Urteil über Wohl und Wehe von Doom 3 in Deutschland entscheiden wird. Max Payne 2 zum Beispiel sei trotz der Indizierung des ersten Teils mit dem roten Aufkleber versehen worden. Das letzte Spiel, das keine Freigabe erhielt war Dead to Rights im letzten Jahr.

Es bleibt also abzuwarten, ob Doom 3 unter die Mühlen der Behörden gerät oder ob als Spiel ganz normal für über 18 jährige in den Läden zu kaufen sein wird. Activision sollte sich also nicht von früheren Entscheidungen gegen sie abschrecken lassen und durchaus für das Spiel auch bis zur letzten Instanz kämpfen. Die deutschen Spieler würden es ihnen sicherlich danken.

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