Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wird am Freitag die englische Version von Far Cry indizieren. Die Indizierung betrifft auch die momentan im deutschen Handel befindliche Version mit USK-Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren", da diese durch einen Trick in die englische umgewandelt werden kann.
Die im Internet beschriebenen Möglichkeiten erlauben es, das von der BPjM in der englischen Version beanstandete Ragdoll-Verhalten von Leichen wieder einzuschalten. Deswegen gilt auch die momentan erhältiche Version als indiziert. Das Ragdoll-Prinzip dient dazu, das Verhalten von Körpern bei physikalischen Einflüssen (etwa auftreffende Geschosse) realistisch zu berechnen.
Ubisoft weist in seiner heutigen Pressemitteilung darauf hin, dass die von der USK geprüfte deutschsprachige Version von Far Cry nach wie vor die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" trägt, was gleichbedeutend mit "nicht indiziert" ist. Dies hat uns auch die USK schriftlich bestätigt. Ubisoft startet nun sofort mit der Nachproduktion der von der USK geprüften Fassung von Far Cry und will nach einer kurzen Übergangsphase, spätestens aber in 9 Tagen, die im Handel befindlichen und nicht inhaltsgleichen Produkte von Far Cry durch die von der USK geprüfte Version austauschen.
Unser großer 15-Seiten-Test von Far Cry im aktuellen GameStar-Heft 5/04 (ab heute im Handel!) bezieht sich auf die USK-geprüfte deutsche Vollversion, sodass unsere Wertung von 90% für diese nicht-indizierte Version weiterhin gilt.
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