11830 - Berühmte Telefonauskunft wegen Betrug abgeschaltet

Die Bundesnetzagentur hat dem Auskunftsdienst 11830 den Stecker gezogen. Kunden, denen falsche Rechnungen gestellt wurden, müssen nicht bezahlen.

Die 11830 wurde abgeschaltet - nicht zu verwechseln mit der 11833 der Deutschen Telekom. Die 11830 wurde abgeschaltet - nicht zu verwechseln mit der 11833 der Deutschen Telekom.

Die Bundesnetzagentur hat am 7. Februar 2020 die umgehende Abschaltung der Auskunftsdienstnummer 11830 angeordnet, wie aus einer Pressemitteilung der Behörde hervorgeht. Gleichzeitig darf das dahinterstehende Unternehmen First Telecom GmbH Kunden keine Rechnungen mehr stellen.

Was wird der 11830 vorgeworfen:

  • Vorgaben zur Preistransparenz wurden verletzt
  • Werbung ohne ordnungsgemäße Preisangabe
  • Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen wurden nicht eingehalten

Wie kam es zur Abschaltung?

Der Bundesnetzagentur zufolge gab es eine offenbar signifikante Häufung eingehender Beschwerden gegen den Auskunftsdienst 11830. Daraufhin wurden Ermittlungen eingeleitet, die die Vorwürfe erhärteten.

Die Telefonauskunft respektive die First Telecom hat demnach bei der Weitervermittlung von Telefonaten die Preise oftmals nicht ordnungsgemäß angesagt. Gesetzlich sind jedoch alle Betreiber eines Auskunftsdienstes dazu verpflichtet, vor jeder Weitervermittlung die entsprechenden Tarife korrekt mitzuteilen.

Außerdem wurden laut Bundesnetzagentur die Verbraucher auch durch die beworbenen Preise in die Irre geführt - die Preisangaben entsprachen schlicht nicht der Wahrheit.

Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung

Neben der Abschaltung des Auskunftsdienstes darf die First Telecom betroffenen Kunden keine Rechnungen mehr stellen und bestehende, offene Forderungen auch nicht mehr eintreiben.

Das umfasst alle falsch ausgestellten Rechnungen seit dem 21. Dezember 2019, wie aus einer Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur hervorgeht. Die Nutzer sind daher angehalten, Forderungen kritisch zu prüfen.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

  • Verbot der Rechnungslegung / Rechnung zu stellen
  • bestehende Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden (betrifft alle falsch gestellten Rechnungen seit dem 21. Dezember 2019)
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