Ist das legal? 3D-NES-Emulator für Steam angekündigt, wir haben einen Anwalt gefragt

3DSen PC macht aus geliebten Spielklassikern des Nintendo Entertainment System echte 3D-Spiele. Doch ist das überhaupt legal?

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In etwas mehr als zwei Wochen soll auf auf Steam ein Emulator für das Nintendo Entertainment System, kurz NES, in den Early Access gehen, der in der Lage ist, eure »liebsten Spiele« in echtes 3D umzuwandeln. Doch wie verhält sich das rechtlich - ist »3DSen PC« überhaupt legal? Wir haben dazu einen Anwalt gefragt.

Was genau macht 3DSen PC?

3DSen fügt Titeln wie etwa Legend Zelda oder Super Mario Bros. eine Dimension hinzu. Objekte, beispielsweise die Bäume in Adventure Island (siehe das eingebettete Video unten), werden plastisch und können mit einem Kameraschwenk sogar von allen Seiten betrachtet werden.

Außerdem werden vom Emulator Schatten hinzugefügt. Alle bislang unterstützten Titel (30 an der Zahl) sollen dabei voll funktionsfähig und spielbar sein.

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So verlockend es für Fans auch klingen mag, die Spieleklassiker in neuem Glanz erkunden zu können - es wirft rechtliche Fragen auf.

Da Steam 3DSen PC in sein Early Access-Programm aufnimmt, scheint es zunächst jedoch plausibel, dass der Emulator rechtlich zulässig ist. Nintendo selbst indes bezeichnet Emulatoren zwar generell als »größte Bedrohung« des geistigen Eigentums, bezieht sich dabei aber in erste Linie auf die illegalen Kopien der Spiele.

Weiterhin heißt es seitens Nintendo, das Kopieren von rechtmäßig erworbenen Spielen sei nicht illegal, sofern es sich um ein Backup für Schadensfälle oder Zerstörung handelt. Das entspricht vermutlich auch dem Rechtsempfinden eines jeden Nicht-Juristen.

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Kai Bodensiek ist Partner der Rechtsanwälte Partnergesellschaft Brehm & v.Moers in Berlin, die unter anderem auf Medien, Entertainment & Werbung spezialisiert ist. Er selbst berät nationale und internationale Unternehmen in Fragen des IT-, Internet- und Medienrechts. Zudem ist er regelmäßig Sprecher auf Konferenzen der Videospieleindustrie, Dozent der Games-Academy und war von 2015 bis 2018 Justitiar des GAME Bundesverband der deutschen Games-Branche e.V.

Kai Bodensiek hält das für problematisch, da Emulatoren häufig den Originalcode der Ursprungshardware (also des NES) enthielten.

"Emulatoren, die ohne Ursprungscode auskommen, können aber trotzdem rechtsverletzend sein, wenn sie z.B. der Überwindung von Kopierschutzmechanismen dienen. Um ein NES Spiel auf dem PC spielen zu können, muss ich erstmal das Modul auslesen. Insofern liegt es nahe zu argumentieren, dass der Emulator dem Zweck dient, einen Kopierschutzmechanismus (die "Module") zu umgehen und die Spiele unabhängig davon zu benutzen."

Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass der Emulator das Original-Spiel durch die 3D-Darstellung erheblich verändere, was nach dem Urhebergesetz (UrhG §§23 Satrt2 und 69c Nr. 2) eigentlich einer Einwilligung des Rechteinhabers bedürfe. Inwiefern diese vielleicht vorliegen, ist derzeit aber unklar, auch wenn Entwickler Geod Studio sich auf der Steam-Seite von 3DSen PC bei einigen Rechteinhabern dafür bedankt, deren Spiele zu Marketingzwecken verwenden zu dürfen.

Auch Bodensiek schließt nicht generell aus, dass der Emulator geltendem Recht entsprechen könnte. Ohne genauere technische Betrachtung desselben, spräche jedoch einiges dafür, dass er das Urheberrecht zumindest in Deutschland verletzten könnte.

Am 19. Juni geht 3DSen in den Early Access. Man darf also gespannt sein, ob die Verwendung des Emulators zu rechtlichen Implikationen führt.

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