Ein Apfel ist ein Apfel ist ein Apfel - oder vielleicht doch nicht? Zumindest in Sachen Markenrecht scheint es da doch einige Stolperfallen zu geben, wie ein aktueller Markenrechtsstreit zwischen Apple und dem Rhein-Voreifel-Touristik e.V. (RVT) zeigt.
Denn der RVT hat mit einem Logo den Zorn des iPhone-Herstellers auf sich gezogen, der wiederum seine eigenen Markenrechte verletzt sieht - wegen zu großer Ähnlichkeit zum Apple-Logo.
Beim Stein des Anstoßes handelt es sich um das Logo der sogenannten Apfelroute, eines rund 120 Kilometer langen Fahrradwegs in Nordrhein-Westfalen, der durch die Eifel zum Rhein an diversen Obstplantagen und Gemüseanbauflächen vorbeiführt.
Wie Golem mit Bezug auf einen Artikel des Bonner General-Anzeigers berichtet, hatte der RVT kürzlich das besagte Logo als Wort-Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet.
Apfelrouten-Logo sieht Apple-Logo »zu sehr ähnlich«
Wenig später erhielt der Verein ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, die Apple in Deutschland vertritt und den RVT aufforderte, das Logo anzupassen und insbesondere das grüne Apfelblatt zu entfernen. Die Begründung: Das Logo der Apfelroute sehe dem Apple-Logo zu ähnlich. Apple legte außerdem beim DPMA Widerspruch gegen die Markenanmeldung ein.
Der RVT hat selbst einen Anwalt zu der Sache hinzugezogen. Derzeit läuft ein außergerichtliches Einigungsverfahren mit Apple, infolgedessen der Konzern den Widerspruch zurückziehen könnte. Der RVT hat sich bereit erklärt, die Markenanmeldung einzuschränken. Auf das grüne Blatt im Logo wolle man aber nicht verzichten, konstatierte der Verein.
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