Apple hat in dem Versuch, den Konkurrenten Samsung und seine Tablets in Europa zu stoppen, einen schweren Rückschlag erlitten. Laut dem Berufungsgericht sind die vielen visuellen Unterschiede zwischen dem iPad von Apple und dem Samsung Galaxy Tab 10.1 ausreichend, um einen Verstoß gegen das geschützte Design beziehungsweise Geschmacksmuster von Apple auszuschließen.
Das Gericht hält das Design-Patent von Apple zwar durchaus für gültig, aber da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des iPads bereits ähnliche Geräte existierten, sei die Anwendbarkeit recht gering. Das Gericht berücksichtigte diese »prior art« und nennt in dem online veröffentlichten Urteil ein US-Patent aus dem Jahr 2004, das Knight Ridder Tablet, das HP Compaq TC1000, ein kanadisches Design-Patent und zwei aus Japan.
Jedes charakteristische Design-Feature des Apple iPad sei bereits in mindestens zwei älteren Designs verwendet worden. Die Einwände von Apple müssten daher auch nicht weiter diskutiert werden, so das Urteil. Apple muss außerdem die Kosten von Samsung in Höhe von 132.466,14 Euro tragen. Das Urteil könnte auch Einfluss auf kommende Entscheidungen, beispielsweise in Deutschland, haben.
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