Das Amtsgericht Nürnberg hat zwei Händler aus Nürnberg und München zu je einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung und der Zahlung von 3.000 Euro verurteilt. Der Händler aus Nürnberg hatte Partner in Russland damit beauftragt, mehr als 8.500 Windows-XP-Professional-CDs zu pressen und mit Handbüchern auszustatten. Diese Fälschungen verkaufte er an den Münchner Kollegen, der seinerseits gebrauchte, von älteren OEM-Rechnern entfernte, Echtheitszertifikate beilegte und die Pakete anschließend verkaufte.
Erst nachdem die mehrfach weiterverkauften Betriebssysteme einem anderen Händler als Fälschung auffielen, flog der Schwindel auf. Vor Gericht gaben die Beschuldigten an, davon überzeugt gewesen zu sein, legal zu handeln. Einer der Händler hat inzwischen einen Vergleich mit Microsoft geschlossen, von dem anderen fordert Microsoft Schadensersatz in Höhe von 840.000 Euro. Laut Microsoft sind die Echtheitszertifikate nur auf der Ware gültig, auf der sie aufgebracht waren und können nicht übertragen oder einzeln verkauft werden.
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