Facebook-Nutzer, die sich auf der Social-Media-Plattform den Beleidigungen anderer Nutzer ausgesetzt sehen, können bei dem Unternehmen die Löschung dieser Beiträge beantragen. Diese Löschung beschränkt sich aber nicht nur auf Europa, sondern muss weltweit erfolgen, urteilte der Europäische Gerichtshof in einer Grundsatzentscheidung.
Allerdings kam Facebook diesem Urteil im Fall einer österreichischen Politikerin bislang nicht nach - und löschte den entsprechenden Post nur für Nutzer in Österreich.
Die ehemalige Grünen-Vorsitzende Eva Glawischnig hat sich deshalb laut Heise in einer Klage an den Obersten Gerichtshof in Wien gewandt, der jetzt über die Umsetzung des EuGH-Urteils entscheiden muss.
Politikerin als »miese Volksverräterin« bezeichnet
Glawischnig hatte zuvor die Löschung von Beiträgen beantragt, in denen Nutzer sie unter anderem als »miese Volksverräterin« und »korrupter Trampel« bezeichneten.
Die Anwältin der Politikerin, Maria Windhager bezeichnete das Verfahren als »einzige Zumutung« und verwies auf die ökonomischen und technischen Ressourcen Facebooks, die eine angemessene Löschung ohne Overblocking ermöglichen sollten.
Die Klage Glawischnigs war zunächst vor dem Oberlandesgericht Wien gelandet, das zugunsten der Klägerin entschieden hatte. Der Fall ging anschließend in die nächste Instanz des Obersten Gerichtshofs, der die Sache zur Klärung der allgemeinen Rechtslage an den EuGH verwies.
Nachdem letzterer urteilte, dass die weltweite Löschung nicht gegen EU-Recht verstößt, muss der Oberste Gerichtshof jetzt in Kürze eine endgültige Entscheidung treffen. Wie diese aussehen wird, bleibt aber völlig offen.
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