Britische Queen nutzt königliches Vorrecht - Computer-Pionier Alan Turing posthum begnadigt

Fast 60 Jahre nach seinem Selbstmord wird der Computerpionier Alan Turing posthum begnadigt und ein aus heutiger Sicht diskriminierendes Urteil aufgehoben.

Queen Elizabeth II. hatAlan Turing posthum begnadigt. Queen Elizabeth II. hatAlan Turing posthum begnadigt.

Alan Turing war ein Computerpionier mit wegweisenden Ideen, wurde in Großbritannien aber 1952 wegen seiner damals als Straftat angesehenen Homosexualität verurteilt. Nach einer chemischen Kastration, die ihm zwar vor dem Gefängnis bewahrte, ihn aber körperlich und seelisch schwer belastete, beging Turing später Selbstmord. Auch beruflich hatte ihm das Urteil geschadet, da er nicht mehr wie bisher für den Geheimdienst arbeiten durfte. Besonders tragisch ist der Fall, da Turing nicht nur viele Grundlagen für das heutige Verständnis von Computern gelegt hat, sondern für Großbritannien im Zweiten Weltkrieg maßgeblich daran beteiligt war, den Engima-Code der deutschen Streitkräfte zu entschlüsseln.

Mehrere Kampagnen, die zum Ziel hatten, Turing wenigstens posthum zu begnadigen, scheiterten. Selbst als sich der damalige Premierminister Gordon Brown im Jahr 2009 für das Vorgehen gegen Turing offiziell entschuldigte, fehlte ein Pardon. Die aktuelle Regierung lehnte eine Petition zur Begnadigung letztes Jahr ab und verwies darauf, dass Turings Homosexualität im Jahr 1952 eine Straftat gewesen sei. Das war in Großbritannien sogar noch bis 1967 der Fall. Daher war Turing nach damals geltendem Recht schuldig.

Nun hat eine seit Monaten laufende Kampagne, die von vielen Wissenschaftlern wie Sir Stephen Hawking unterstützt wurde, erreicht, dass sich der Justizminister Chris Grayling an die Queen wandte. Diese hat das Recht, einen königlichen Pardon zu gewähren, auch wenn dies eigentlich nur bei »unschuldigen« Personen auf Bitte von nahestehenden Personen geschieht. In diesem Fall hat sich Queen Elizabeth II. aufgrund der Leistungen von Turing für eine »einmalige Ausnahme« entschieden, da im Grunde keine dieser Bedingungen erfüllt ist. Das laut Crayling aus heutiger Sicht »ungerechte und diskriminierende« Urteil gegen Turing auf dem Jahr 1954 gilt nun offiziell als zurückzogen.

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