Nachdem wir kürzlich bereits über erste Abmahnungen auf Basis der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berichtet haben, wird es für Anwälte und Firmen, die sich auf diese Form der Rechtsausübung spezialisiert haben, möglicherweise bald schwieriger. Denn wie Heise berichtet, arbeitet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an einem Vorschlag für eine Gesetzesänderung, die eine ausufernde Abmahnwelle aufgrund der DSGVO verhindern soll.
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Gegenüber der Welt erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker, dass sich bei der »Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzsrechts« unbewusste Verstöße nicht vermeiden ließen. Eine teure Abmahnwelle dürfe daraus aber nicht entstehen, stattdessen müsse die Politik potenziellem Abmahnungsmissbrauch zügig »einen Riegel vorschieben«.
Schonfrist von bis zu zwölf Monaten
Konkret schlägt die Fraktion eine Schonfrist von bis zu zwölf Monaten vor, während der Verstöße im Rahmen der DSGVO nicht mit Zahlungsforderungen im Rahmen von Abmahnungen belegt werden dürfen. Um diese Pläne möglichst zügig umsetzen zu können, will die CDU/CSU entsprechende Gesetzesänderungen mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Musterfeststellungsklage verbinden.
Eine Musterfeststellungsklage soll es einem Verbraucherschutzverband ermöglichen, im Namen von Betroffenen statt einer großen Menge an Einzelklagen eine Klage einzureichen, die dann als Musterfall für die Klärung grunsätzlicher Rechtsfragen fungiert. Ein enstprechender Passus im zugehörigen Gesetz soll die Aussetzung der Gebühren im Rahmen von Abmahnungen zur DSGVO möglich machen.
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Die SPD-Fraktion äußerte sich gegenüber dem Vorhaben der CDU/CSU noch abwartend, begrüßte aber grundsätzlich die Intention der Fraktion. Falls es der CDU/CSU gelingen sollte, ihr Vorhaben umzusetzen, könnte mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am 6. Juli 2018 im Bundesrat eine entsprechende Regelung zu Abmahnungen im Rahmen der DSGVO ebenfalls bereits im Juli wirksam werden.
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