Verkehrswende hin oder her – E-Scooter haben in Deutschland aktuell keinen leichten Stand. Denn während die Geräte in anderen Ländern bereits seit Längerem zum Straßenbild gehören, diskutiert man hierzulande noch immer darüber, unter welchen Bedingungen die neuartigen Fortbewegungsmittel überhaupt zugelassen werden sollen.
Nachdem Verkehrsminister Scheuer erst kürzlich auf die vielerorts vorgebrachte Kritik reagierte und die Elektrotretroller nun vermutlich doch nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, erhitzt aktuell die Altersfreigabe der Scooter die Gemüter.
Eigentlich soll die nämlich bei einem Alter von zwölf Jahren liegen, sofern die genutzten Tretroller eine maximale Höchstgeschwindigkeit von zwölf Kilometern pro Stunde nicht überschreiten.
Ab 12 oder ab 15 Jahren?
Doch diese Grenze geht dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat nicht weit genug. Dessen Mitglieder fordern nämlich gegenüber dem Spiegel, dass Jugendliche grundsätzlich erst ab einem Alter von 15 Jahren einen E-Tretroller nutzen dürfen.
Das entspräche der Grenze für Mofas – einen gesonderten Führerschein soll es aber nicht geben. Immerhin herrscht Einigkeit darüber, dass jedes Gerät über ein Versicherungs(kenn)zeichen, zwei unabhängige Bremsen, Licht und eine Klingel verfügen müsse.
Wie und unter welchen Bedingungen E-Scooter aber tatsächlich über deutsche Straßen rollen werden, klärt sich voraussichtlich in einigen Wochen.
Am 17. Mai 2019 stimmt der Bundesrat über den gegenwärtigen Gesetzesentwurf zur Zulassung von E-Tretrollern ab – nach gegenwärtigem Stand mit einer Altersgrenze bei 12 Jahren.
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