Was deckt eigentlich die gesetzliche Gewährleistung ab? Und was bringt das (freiwillige) Versprechen des Herstellers?
Ein neues EU-Gesetz soll für mehr Transparenz sorgen und Unsicherheiten beim Kauf von Produkten aus dem Weg räumen. Dafür werden zwei einheitliche Kennzeichnungen eingeführt, um Kundinnen und Kunden etwa vor Mogelpackungen zu schützen.
Das neue Symbol wird euch dabei sowohl im Laden um die Ecke als auch im Online-Shop begegnen. Seit dem 27. September 2026 ist die Verwendung des EU-Gewährleistungslabels verpflichtend.
Was das neue EU-Gewährleistungslabel bedeutet
Die gesetzliche Gewährleistung innerhalb der EU greift für mindestens zwei Jahre. Dennoch sind wahrscheinlich nicht alle Käuferinnen und Käufer mit ihren genauen Rechten vertraut.
Genau hier setzt das neue EU-Gewährleistungslabel an und soll vor der Kaufentscheidung Transparenz schaffen:
- Im Online-Shop: Ein klar strukturiertes Hinweisfeld mit QR-Code soll demnach gut sichtbar auf den Webseiten platziert sind.
- Im Laden: Ein standardisiertes Plakat beziehungsweise Schild informiert in Kassen- oder Regalnähe über die Rechte. Ausgedruckt darf es nicht kleiner als DIN A4 sein.
- Der Inhalt: Das Label fasst zusammen, wie lange der Schutz grundsätzlich greift (mindestens zwei Jahre). Zusätzlich beinhaltet es die Information, wann Verkäufer haften, dass der Händler im Mangelfall die erste Ansprechperson ist und mehr.
Neue Rechte werden durch das Label nicht eingeräumt. Es sollen lediglich die bestehenden Rechte für Verbraucher auf einen Blick verständlich gemacht werden.
Das bedeutet das neue GARAN-Label
Parallel dazu führt die EU das sogenannte GARAN-Label ein. Es zeichnet Produkte aus, bei denen Hersteller eine besonders umfangreiche Halbtbarkeitsgarantie gewähren.
Um etwa Täuschungen zu verhindern, gelten für dieses Label strenge Regel:
- Keine Zusatzkosten: Die Garantie muss für Kunden komplett kostenfrei sein.
- Schutz: Die Garantie muss das gesamte Produkt abdecken und darf nicht auf Einzelteile beschränkt sein.
- Laufzeit: Die Abdeckung greift länger als zwei Jahre.
Sind diese Anforderungen erfüllt, »muss das GARAN-Label verwendet werden«.
Online muss es farbig und ausklappbar sein und Informationen zu Name und Anschrift des Herstellers, den betroffenen Waren, den konkreten Garantiebedingungen, dem Vorgehen im Garantiefall sowie der Bereitstellung der Erklärung in dauerhafter Form enthalten.
Nicht nur für Elektronikprodukte
Die neuen Labels greifen längst nicht nur für Elektronikgeräte. Sowohl das gesetzlich verpflichtende Gewährleistungslabel als auch das GARAN-Label gelten für sämtliche physische Waren, die an Verbraucher innerhalb der EU verkauft werden – also auch für Möbelstücke, Fahrräder oder Spielzeuge.
Allgemein gilt: Tritt an einer gekauften Ware ein Mangel auf, können Verbraucher die kostenlose Reparatur oder ein Ersatzprodukt verlangen.
Die Verbraucherschutzzentrale betont, dass sich Kunden bei Reklamationen nicht einfach an den Hersteller verweisen lassen müssen. Um Fristen und Absprachen im Ernstfall belegen zu können, sollten Mängelanzeigen unbedingt schriftlich festgehalten werden.

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