Seit dem 1. Juli 2019 gilt die EU-Verordnung, dass neue Typen von Hybrid- und reinen Elektroautos mit akustischen Warnsystemen ausgestattet werden müssen. Bis zum 1. Juli 2021 gilt diese Pflicht für alle Neufahrzeuge mit Elektroantrieb.
Die Begründung ist einfach: Durch das Wegfallen des Motorgeräuschs fällt bei niedrigen Geschwindigkeiten eine bedeutende Signalquelle für andere Verkehrsteilnehmer weg, durch die etwa Radfahrer und Fußgänger vor dem Fahrzeug gewarnt wurden.
Fahren die Elektro-Autos schneller als 20 km/h, werden Reifen- und Windgeräusche dominant und der Geräuschpegel unterscheidet sich nicht mehr signifikant von Autos mit Verbrennungsmotor.
Beim Rückwärtsfahren sowie bei Geschwindigkeiten bis etwa 20 km/h müssen die Elektrofahrzeuge nun laut EU automatisch ein Schallzeichen erzeugen und das System muss beim Fahrzeugstart immer aktiviert sein.
Zudem gibt es eine Vorgabe für die Art der künstlichen Fahrzeuggeräusche. Der Sound soll »eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein«.
BMW engagiert Star-Komponist
Ob auch BMWs kürzlich bekannt gemachtes Vorgehen für den E-Auto-Sound der Verordnung entspricht, ist dabei fraglich. Der Münchener Autobauer engagierte den bekannten Komponisten Hans Zimmer für die Entwicklung eines futuristischen Motorgeräuschs, das BMW als Sound-Datei veröffentlicht hat.
Ein Kritikpunkt an der Verordnung ist jedoch, dass selbst beim letzten Erlass nur von neuen Fahrzeugen die Rede ist. Kritiker fordern, dass auch bereits zugelassene Elektroautos nachgerüstet werden müssen.
Hans Zimmers komponiert Motoren-Sound für Elektro-BMW
Auch die vorgesehene Möglichkeit der Abschaltung ist Kritikern ein Dorn im Auge. So lässt sich aktuell zum Beispiel beim Hyundai Ioniq Elektro das Virtuelle Motorgeräuschsystem (VESS) mit einem Schalter neben dem Lenkrad sogar während der Fahrt deaktivieren.
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