Laut dem deutschen Telemediengesetz muss eine Nutzung von Internet-Diensten mit Pseudonym möglich sein. Da Facebook jedoch von Nutzern die Verwendung von Klarnamen fordert und teilweise auch Konten deswegen geschlossen hat, zog das Unabhängige Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vor Gericht. So sollte das soziale Netzwerk zur Einhaltung deutschen Rechts gezwungen werden.
Doch das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass Facebook sich nicht an die deutschen Gesetze halten muss, da dass Unternehmen seinen Sitz in der EU in Irland habe. Die deutsche Niederlassung sei nur für Marketing zuständig. In Irland erfülle Facebook jedoch alle Anforderungen der dortigen Gesetze, auch wenn der eigentliche Firmensitz in den USA sei.
Laut ULD bedeutet der Beschluss, das sich IT-Unternehmen einfach in einem EU-Land mit schwachem Datenschutz niederlassen können, um die Gesetze in allen anderen EU-Ländern zu umgehen. Das sei nicht im Sinne der EU-Regelungen zum Datenschutz. Das ULD hat angekündigt, die nächste Instanz anzurufen.
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