Facebook gegen Datenschützer - Gesichtserkennung wieder in geplanten Nutzungsbedingungen

Facebook versucht, durch eine Änderung in den Nutzungsbedingungen erneut die kritisierte Gesichtserkennung einzuführen.

Facebook will seine Nutzungsbedingungen wieder ändern. Die neue Version enthält erneut die kritisierte Gesichtserkennung. Facebook will seine Nutzungsbedingungen wieder ändern. Die neue Version enthält erneut die kritisierte Gesichtserkennung.

Nach harscher Kritik von Datenschützern hatte Facebook vor ungefähr einem Jahr in Europa darauf verzichtet, die in den USA aktive Gesichtserkennung bei Nutzerbildern zu verwenden und bereits bestehende Daten dieser Art wieder gelöscht. Eine mögliche Klage der Datenschützer gegen Facebook wurde so verhindert. Nun hat Facebook seine Mitglieder darüber informiert, dass es Änderungen bei den Datenverwendungsrichtlinien geben soll.

In diesen Änderungen, die hauptsächlich dazu dienen, bestimmte Vorgänge genauer zu definieren, ist allerdings auch wieder die Gesichtserkennung versteckt. Genauer gesagt heißt es dort: »Wir haben in diesem Abschnitt einige Änderungen vorgenommen, um darauf hinzuweisen, dass wir Profilbilder dazu verwenden, um Vorschläge zum Markieren von Fotos zumachen, auf denen du zu sehen bist.« Wie der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar gegenüber PC World erklärt, sei er erstaunt, dass Facebook diese Funktion erneut einbauen will.

Erst im Februar 2013 hatte der Datenschützer von Facebook die Bestätigung erhalten, dass alle Daten der Gesichtserkennung von europäischen Nutzern gelöscht worden waren. Laut Caspar wäre die automatische Aktivierung in Deutschland illegal und Gesichtserkennung könnte nur verwendet werden, wenn die Nutzer per Opt-in aktiv zustimmen. Er habe Facebook deswegen direkt kontaktiert, um herauszufinden, ob diese Änderung auch in Europa geplant oder nur ein Übersetzungsfehler ist.

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