Streit um gebrauchte Fritzboxen: Händler sieht das Risiko ganz woanders

Der Online-Händler Woog hat auf die von AVM gegen den Verkauf gebrauchter Fritzboxen erwirkte einstweilige Verfügung reagiert: Er wehrt sich vehement gegen AVMs Verweis auf das Sicherheitsrisiko.

Der Online-Händler Woog wehrt sich gegen den Vorwurf, dass gebraucht verkaufte Fritzboxen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Online-Händler Woog wehrt sich gegen den Vorwurf, dass gebraucht verkaufte Fritzboxen ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Update vom 2.4.20: Der Online-Händler Woog will sich gegen die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf gebrauchter Fritzboxen wehren. Das Unternehmen widerspricht in einer Stellungnahme gegenüber GameStar vehement der Behauptung AVMs, die modfizierte Hardware stelle ein Sicherheitsrisiko dar.

Woogs Geschäftsführer Carlo Faber bezeichnete den Verweis auf das Sicherheitsrisiko als »rein taktische Behauptung« und erklärt weiter:

"[Wir] haben die aktuelle Original-Firmware von AVM für die Fritzbox 6490 (FritzOS 7.12) auf die Kabelrouter aufgespielt, und zwar ohne diese in irgendeiner Weise zu verändern. Diese aktuelle AVM-Firmware, die natürlich Sicherheitsupdates zulässt [anders als AVM behauptet, Anm. d. Redaktion, siehe unten], installieren wir ja gerade deshalb, damit der Kunde ein funktionsfähiges und vor allem sicheres Gerät erhält.

[Die] Unitymedia-Firmware, die auf den von uns erworbenen Routern installiert war, war schon Ende 2019 teilweise nicht mehr aktuell, als wir die Router erhalten haben. [...]

Das [...] begründet nach unserer Auffassung ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Nutzung gebrauchter Geräte [...], weil Firmware-Updates durch Unitymedia oder AVM dem Erwerber und Nutzer eines solchen Gerätes verwehrt bleiben. "

Zusammengefasst heißt das: Die von Woog gebraucht verkauften Fritzboxen stellen in ihrem Ursprungszustand laut Faber ein Sicherheitsrisiko dar. Das ist aber, wie von AVM gegenüber der Presse behauptet, mit der aktuellen Firmware von AVM nicht der Fall, die Woog auf den gebrauchten Geräten installiert.

Aktuelles Original FritzOS ein »Sicherheitsrisiko«?

Würde Woog die Router also in ihrem ursprünglichen Zustand belassen, kein Firmware-Update aufspielen und die Router dementsprechend nicht »verändern«, könnten Käufer die Hardware nicht sicher nutzen.

Aus diesem Grund könne Woog den »Verkauf von Routern mit derart veralteter Firmware [...] nicht verantworten«. Deshalb habe der Händler »das aktuelle Original-FritzOS ohne jede Veränderung installiert«.

Die Behauptung AVMs, dass es sich »beim Austausch der Firmware um eine Produktveränderung handele«, die den Zustand der Ware im Sinne von Art. 15 UMV verschlechtert, bleibt also zumindest diskutabel.

Woog hat gegen die einstweilige Verfügung übrigens Widerspruch eingelegt. Das Landgericht München I wird sich deshalb am 9. April 2020 im Rahmen einer mündlichen Verhandlung mit den rechtlichen Feinheiten der Klage AVMs gegen Woog befassen.

Sobald eine Entscheidung in dem Fall vorliegt, werden wir euch darüber entsprechend informieren.

Gebrauchte Fritzboxen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, behauptet Hersteller AVM. Gebrauchte Fritzboxen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, behauptet Hersteller AVM.

Orignialmeldung vom 31.3.20: Der Router-Hersteller AVM wehrt sich vor Gericht gegen den Weiterverkauf gebrauchter und zuvor generalüberholter Fritzboxen durch den Online-Händler Woog. Die Begründung: Weil Woog die Firmware der Geräte austauscht, liegt laut AVM eine unzulässige »Produktveränderung« vor, die noch dazu ein Sicherheitsrisiko darstelle.

Deshalb hat AVM vor dem Landgericht München I im Februar 2020 eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von insgesamt 20.000 Fritzboxen durch das deutsche Unternehmen erwirkt, wie die c't berichtet. Woog hatte generalüberholte Fritzboxen zuvor für weniger als die Hälfte des Neupreises verkauft.

Gebrauchte Fritzboxen weiterverkaufen? Nur mit Originalfirmware!

Wie argumentiert AVM? Die Anwälte von AVM berufen sich vor Gericht unter anderem auf das Markenrecht, demzufolge Rechteinhaber die Benutzung einer Marke unterbinden dürfen, wenn »der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist« (Art. 15 UMV).

AVM geht es dabei konkret um die Veränderung des Zustands der Fritzboxen durch das Aufspielen einer anderen Firmware, in diesem Fall das Ersetzen der Original-Firmware durch Firmware für frei handelbare Router. Der Hersteller erklärt außerdem, es bestehe ein Sicherheitsrisiko, weil Nutzer der gebrauchten Fritzboxen möglicherweise künftige relevante Updates nicht installieren können.

Wie verteidigt sich Woog? Woog hingegen weist die Argumentation AVMs, dass die durchgeführte Generalüberholung der Fritzboxen den Zustand der Ware beeinträchtige, zurück. Zum Thema Sicherheit sagt der Online-Händler, die installierte freie Firmware sorge im Gegensatz zu AVMs Vorwurf dafür, dass die Router sicher und einwandfrei funktionierten.

Warum verkauft Woog die Fritzboxen nicht mit Originalfirmware? Woog verweist auf zwei Gründe, die den Weiterverkauf von Fritzboxen mit Originalfirmware ausschließen:

  • Die Originalfirmware der Fritzboxen ist teilweise bereits fünf Jahre alt und stelle ein eigenes Sicherheitsrisiko dar.
  • Manche Provider verbieten den Gebrauch von ehemaligen Mietgeräten oder setzen einen bestimmten Stand der Firmware voraus. Gebrauchte Fritzboxen mit Originalfirmware funktionieren deshalb nicht an jedem Anschluss.

Welche Folgen könnte ein Urteil zugunsten von AVM mit sich bringen? Falls AVM langfristig ein rechtskräftiges Urteil gegen den Weiterverkauf der Fritzboxen mit neuer Firmware durch Woog erwirken kann, bliebe Woog auf einem Lagerbestand von 20.000 Geräten sitzen. Eine Antwort auf die Frage, was der Händler mit der Hardware tun soll, lässt AVM offen. Woog wird die Geräte im Zweifelsfall also vernichten müssen.

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