Grundsatzurteil gegen GEMA - Laut GEMA »falsch und bedauerlich«

Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts könnte die GEMA vor einer großen Veränderung ihrer bisherigen Arbeitsweise stehen. Die GEMA selbst hält das Urteil für falsch.

Ein Grundsatzurteil aus Berlin könnte die Art, wie die GEMA arbeitet, in Zukunft verändern. Ein Grundsatzurteil aus Berlin könnte die Art, wie die GEMA arbeitet, in Zukunft verändern.

Update: In einer offiziellen Pressemitteilung hat die GEMA die Entscheidung des Kammergerichts als »falsch« und »bedauerlich« bezeichnet. Die Autoren und Verleger seien sich »seit Jahrzehnten darüber einig«, dass beide Seiten von den Einnahmen der GEMA profitieren sollen und es sei auch legitim, »wenn der Urheber den Verleger als Gegenleistung für die verlegerische Tätigkeit entlohnen möchte.« Am Umfang der Rechte, die die GEMA wahrnimmt, wird sich laut der Mitteilung aber nichts ändern, da das Urteil nur die Verteilung der Einnahmen betrifft.

Quelle: GEMA

Originalmeldung: Vor einigen Monaten hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, laut dem die Ausschüttungen der VG Wort für Texte nur den Autoren als Urhebern zustehen, nicht aber den Verlagen. Damit war ein jahrelanger Rechtstreit beendet worden. Bislang ist noch nicht klar, wie die VG Wort in Zukunft arbeiten wird. Nun musste auch die GEMA eine entsprechende Niederlage vor Gericht hinnehmen.

Das Berliner Kammergericht hat festgestellt, dass die GEMA aus den Vergütungen für Musiker nicht einfach zwischen 33,33 und 40 Prozent für die Musikverlage abziehen darf. Geklagt hatte der Musiker und Ex-Piratenpolitiker Bruno Gert Kramm, finanziert von der Piratenpartei. Wie Anwalt Markus Kompa bei Heise schreibt, hatte die GEMA vor Gericht versucht, »ihr Konstrukt durch Auslegungen und Umdeutungen zu retten. Sie beschworen die Privatautonomie und angebliche Widerspruchs- oder Kündigungsmöglichkeiten. Die Richter vermochten jedoch nicht so recht einzusehen, warum sie in Verlegerverträge etwas 'hineingeheimsen' sollten, was da nicht drinstehe.«

Stattdessen orientierten sich die Richter am bereits erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen VG Wort. Das bedeutet auch, dass die Musikverlage wohl wie die Printverlage nun für einige Jahre zu Unrecht erhaltene Gelder zurückzahlen müssen. Die GEMA muss den Klägern Auskunft über die an Verlage ausgeschütteten Anteile seit 2010 erteilen.

Für den Rechtsanwalt Dr. Günter Poll, der Kramm vertritt, ist das die »schwerste Niederlage der GEMA in ihrer Geschichte« und könnte sogar die Existenz der GEMA in der bisherigen Form in Frage stellen. Noch liegt das schriftliche Urteil nicht vor, doch eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das Kammergericht nicht zugelassen. Das Urteil, welches die GEMA als »falsch« bezeichnet, ist bislang noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Telepolis, Heise

zu den Kommentaren (131)

Kommentare(122)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.