Das Unternehmen IPCom, das sich auf Patentverwertungen spezialisiert hat, hatte damals vor dem Landgericht Mannheim gegen HTC gewonnen. In der Klage wurde HTC vorgeworfen, ein Patent für UMTS-Netze zu verletzen, dass Bosch an IPCom verkauft hatte.
Zwar hatte HTC umgehend Berufung gegen das Urteil eingelegt, diese jedoch nun zurückgezogen. Damit könnte IPCom nun ein Verkaufsverbot für HTC-Smartphones erwirken und will dies laut Reuters auch so schnell wie möglich durchsetzen.
Da HTC kein angemessenes Angebot zur Nutzung der Patente gemacht habe, sei es wahrscheinlich, »dass die Geräte von HTC zur wichtigen Weihnachtssaison aus den Geschäften verschwinden«, so Bernhard Frohwitter von IPCom. Allerdings könnte HTC noch versuchen, die Durchsetzung eines Verkaufsverbots zu verzögern.
Update (28.11.2011):
HTC hat sich nun öffentlich zu den Vorwürfen geäußert und folgendes Statement abgegeben:
„Am 25. November 2011 hat HTC seinen Einspruch im Fall IPCom EP1186189 zurückgezogen. Der Einspruch war gegenstandslos geworden, da das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt hatte. IPComs ursprüngliche einstweilige Verfügung betraf nur ein HTC Smartphone, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft wird. Darüber hinaus hat HTC die Integration der UMTS-Standards modifiziert. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC Smartphones in Deutschland haben."
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.