Während sich das EU-Parlament zunächst lange komplett gegen Internetsperren ausgesprochen hatte, wollte der Ministerrat der EU dies zur reinen Ländersache machen. Der neue Kompromiss verbietet Internetsperren nicht, setzten aber deren Einsatz enge Grenzen.
So müssen die Grundrechte der EU-Bürger und die Prinzipien des Gemeinschaftsrechts respektiert werden. Getroffene Maßnahmen müssen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sein, was beispielsweise auch bedeutet, dass die Unschuldsvermutung gelten muss.
Zudem dürfen Internetsperren nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren erlassen werden, das zeitnah auf dem Rechtsweg überprüft werden kann. Damit dürften Gesetze, wie sie in Frankreich oder auch in Großbritannien geplant sind, nicht dem neuen EU-Recht entsprechen.
Internetsperren - EU-weit nur in engen Grenzen erlaubt
Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat haben sich in zähen Verhandlungen auf einen Kompromiss in Sachen Internetsperren geeinigt.
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