Temporäre Störungen der Internetverbindung stellen für Verbraucher ein besonderes Ärgernis dar - und treten in Deutschland immer wieder auf. Immerhin ein Drittel aller Nutzer hierzulande beklagt regelmäßige Ausfälle.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat sich diese Probleme zum Anlass für eine repräsentative Umfrage genommen (via Heise), um die Meinung deutscher Nutzer zum Thema »Verbraucherprobleme im Telekommunikationsmarkt« zu ermitteln. Die Summe von 1.009 Personen im Alter ab 18 Jahren beantwortete dabei drei Fragen:
- ob sie es für angemessen hielten, wenn Verbraucher eine Entschädigung für deutliche Verringerungen der Internetgeschwindigkeit (gegenüber der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit) erhielten
- welche Möglichkeiten die betroffenen Kunden besitzen sollten, falls es zu anhaltenden beziehungsweise gehäuften Störungen des Anschlusses kommt
- wie lange es maximal dauern darf, bis der Anbieter die Störung behoben hat
Entschädigung und Kündigungsoption weit vorne
Die Umfrage selbst förderte eindeutige Ergebnisse zu Tage: 78 Prozent forderten eine Entschädigung bei geringerer Geschwindigkeit. Die Befragten im Alter zwischen 30 und 39 Jahren befürworteten dabei zu 93 Prozent einer Entschädigung, unter den über 60-jährigen lag dieser Anteil bei 62 Prozent.
Die meisten Nutzer wünschten sich außerdem, den Vertrag unkompliziert kündigen oder monatlich weniger bezahlen zu können, wenn der Provider die Verbindungsprobleme nicht beheben könne (jeweils 76 Prozent). Die Option, in einen anderen Tarif zu wechseln, kam bei 61 Prozent der Befragten gut an.
Einigkeit herrschte unter den Teilnehmern der Umfrage schließlich auch bei der Zeit, innerhalb derer die Provider das Problem beheben müssten: 70 Prozent wollten dem Anbieter einen Tag dafür einräumen, 19 Prozent stimmten für zwei Tage ab.
Internet als Grundrecht?
Ob deutsche Verbraucher langfristig tatsächlich ein vom Gesetzgeber garantiertes Recht auf Entschädigung bei Internetausfällen erhalten werden, bleibt aktuell noch offen.
Da sich die Bundesregierung bereits 2018 zum Internet als Grundrecht bekannte und in Großbritannien vormacht, wie ein Entschädigungssystem aussehen könnte, bleibt ein entsprechender Vorstoß des Gesetzgebers nicht unwahrscheinlich.
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