Wenn eine E-Mail von Netflix, Amazon oder Disney+ im Postfach landet, ist oftmals mit einer Preiserhöhung zu rechnen. Im Falle von Amazon Prime ist es diesmal jedoch anders.
Der Versandriese informiert über eine »vorübergehende Preissenkung« von 8,99 auf 7,99 Euro pro Monat (bei monatlicher Zahlung). Der neue Preis gilt bereits mit der nächsten Zahlung.
Dies betrifft jedoch nicht alle Mitglieder. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 abgeschlossen wurde und seitdem unverändert besteht.
Verbraucherzentrale gewinnt vor Gericht
Amazon räumt die Preissenkung nicht aus freien Stücken ein. Grund hierfür ist die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Versandriesen.
Amazon zog jedes Mal vor die nächste Instanz, bis der Bundesgerichtshof (BGH) der Verbraucherzentrale schließlich Recht gab.
Die Folgen: Die Preiserhöhung für Amazon Prime aus dem September 2022 ist damit nichtig.
Das Unternehmen hatte seinerzeit die Preise ohne Zustimmung seiner Kunden erhöht:
- von 69 Euro auf 89,90 Euro pro Jahr
- von 7,99 Euro auf 8,99 Euro pro Monat
Amazon führte gestiegene Kosten für das Unternehmen als Begründung für die Preiserhöhung an. Dies reichte offensichtlich juristisch nicht aus, selbst wenn Amazon diese Klausel in seinen AGB verankert hat.
Das oberste Gericht entschied, dass diese Klausel gegen das Transparenzgebot (Az. III ZR 205/25) verstößt.
Damit aber nicht genug.
Es gibt ein zweites Verfahren
Vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft bereits ein zweites Verfahren. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage eingereicht, damit die teilnehmenden Klägerinnen und Kläger das Geld zurückerhalten, das sie seit September 2022 gezahlt haben.
Ihr möchtet mitmachen? Hier findet ihr einen »Klage-Check« der Verbraucherzentrale. Damit könnt ihr prüfen (lassen), ob es sich in eurem Fall eignet.
Im Anschluss findet ihr einen Link zum Anmeldeformular für die Klage gegen Amazon.
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