Bundeskartellamt macht Facebook strenge Auflagen - Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Weil Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, müsse es künftig seine Maßnahmen zur Datenverarbeitung anpassen, wie das Bundeskartellamt entschieden hat. Facebook will sich gegen den Beschluss einlegen.

Facebook missbraucht nach Meinung des Bundeskartellamts seine marktbeherrschende Stellung – insbesondere auch in Bezug auf Instagram und Whatsapp. Facebook missbraucht nach Meinung des Bundeskartellamts seine marktbeherrschende Stellung – insbesondere auch in Bezug auf Instagram und Whatsapp.

Facebook zwingt seine Nutzer dazu, Nutzungsbedingungen für eine umfangreiche Datensammelei zu akzeptieren. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls einem Bericht der Tagesschau zufolge das Bundeskartellamt, das Facebook in einer aktuellen Entscheidung das Sammeln von Daten außerhalb des eigenen Netzwerks untersagt hat.

Demzufolge darf Facebook in Deutschland keine Daten von Drittdiensten und -Websites mit den Profilen der eigenen Nutzer abgleichen und zusammen in einer Datenbank speichern. Neben dem »Gefällt mir«-Button auf anderen Webseiten außer Facebook selbst, betrifft das Verbot auch die Dienste WhatsApp und Facebook.

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Gegenüber der Tagesschau erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt:

"Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar."

Weil die Entscheidung des Bundeskartellamts allerdings noch nicht rechtskräftig ist, hat Facebook die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Der Konzern kündigte bereits an, von diesem Recht Gebrauch zu machen und sich an das Oberlandesgericht Düsseldorf wenden zu wollen. Sollte die Beschwerde abgewiesen und die Entscheidung des Kartellamtes für gültig erklärt werden, muss Facebook innerhalb von zwölf Monaten entsprechende Änderungsmaßnahmen ergreifen und spätestens nach vier Monaten erste Lösungen vorschlagen.

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