O2-Kunde will 210.000 Euro SIM-Guthaben ausbezahlt haben

Weil er über das Easy-Money-System von O2 mehr als 210.000 Euro Guthaben auf SIM-Karten angehäuft hat, klagt ein Telefónica-Kunde jetzt auf Auszahlung.

O2 bot Anfang der 2000er Jahre ein Prepaid-System namens Easy Money an, mit dem Kunden für Anrufe auf ihrem Handy eine Gutschrift erhielten. O2 bot Anfang der 2000er Jahre ein Prepaid-System namens Easy Money an, mit dem Kunden für Anrufe auf ihrem Handy eine Gutschrift erhielten.

Easy Money, leicht verdientes Geld - unter dieser Bezeichnung bot O2 zu Beginn der 2000er-Jahre ein Rabattsystem an, über das Kunden für jeden eingehenden Anruf auf ihrem Handy eine Gutschrift von zwei Cent erhielten. Ein Kunde trieb das Ganze offenbar so weit, dass er auf insgesamt 508 SIM-Karten ein Guthaben von 210.000 Euro anhäufte.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet (via Golem), rentierte sich das System für O2 solange, wie Anrufe mit neun Cent pro Minute teurer waren als die garantierte Gutschrift.

Als allerdings die Flatrates auf Markt kamen und Kunden für Anrufe nur noch Pauschalen zahlten, nutzten einige Kunden die Easy-Money-SIMs, um über automatische Wahlwiederholungen große Mengen an Gutschriften zu generieren.

Vertrag gekündigt, Gutschrift futsch?

Ob besagter Kunde zu eben solchen Mitteln griff, bleibt unklar. Allerdings sperrte die Telefónica im Jahr 2015 dessen SIM-Karten und kündigte die noch bestehenden Easy-Money-Verträge. Weil der Kunde sein Guthaben aber auf diese Weise nicht mehr nutzen kann, klagt er jetzt vor dem OLG München.

Der Kläger verlangt von Telefónica neben der Auszahlung des Guthabens weitere 14.000 Euro Auflade-Guthaben sowie 100.000 Euro, die er aus dem Sammlerwert der SIM-Karten herleitet. Das Problem dabei: O2 hat in den ABGs von Easy Money eine Barauszahlung des Guthabens ausgeschlossen.

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Deshalb wies das Gericht am ersten Prozesstag darauf hin, dass der Fall »zahlreiche spannende Rechtsfragen« aufwerfe. Es ist also völlig offen, welche der beiden Parteien am Ende als Sieger aus dem Prozess hervorgeht.

Chancen bei je 50 Prozent

Der Vorsitzende Richter des 8. Zivilsenats Herbert Lechner erklärte, der Kunde müsse die Chance haben, Easy Money »auch irgendwann kriegen [zu] können« - auch dann, wenn der Anbieter den Vertrag kündige und die AGB keine Regelung dazu enthielten.

Auch sei eine Nutzung von Easy Money mit der Anhäufung von Guthaben wie im vorliegenden Fall nicht zwangsläufig missbräuchlich oder sittenwidrig.

Weil das Gericht die Chancen im Prozess für beide Seiten bei etwa 50 Prozent sieht, hat es einen Vergleich vorgeschlagen: Der Kläger soll die Hälfte der Gutschrift erhalten, nämlich 119.000 Euro. Telefónica hatte zuletzt lediglich 25.000 Euro zugesagt.

Sollte das Unternehmen im Prozess unterliegen, könnte das für Telefónica unangenehme Folgen nach sich ziehen. Denn ein Urteil zugunsten des Klägers könnte weitere Verfahren anderer Kunden nach sich ziehen und als Präzedenzfall wirken.

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