Die spanische Polizei kauft ein System für 2,5 Millionen Euro, um aus der Ferne auf Android- und iPhone-Mobiltelefone zugreifen zu können

Das System darf allerdings nur in sehr bestimmten Fällen zum Einsatz kommen.

Handys spielen in der Strafverfolgung oft eine wichtige Rolle. (Bild: Guardia Civil Córdoba) Handys spielen in der Strafverfolgung oft eine wichtige Rolle. (Bild: Guardia Civil Córdoba)

Handys sind mittlerweile in vielen Fällen ein äußerst wichtiges Beweismittel. Immerhin sind auf den Mobilgeräten oft nahezu alle wichtigen Infos und Chats des Users gespeichert.

Die spanische Polizei hat jetzt ein System gekauft, das es der Strafverfolgungsbehörde erlaubt, aus der Ferne vollen Zugriff auf Android-Handys und iPhones zu erlangen.

Fernüberwachung nur in ausgewählten Fällen

Wie El Confidencial Digital berichtet, hat die Guardia Civil, also die spanische Polizei, ein System für knapp 2,5 Millionen Euro erworben, mit dem Android- und iOS-Geräte aus der Ferne überwacht werden können.

Hergestellt wurde das System vom in Madrid ansässigen Unternehmen Fortier Europe.


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Das System soll Software auf einem Zieltelefon installieren können und dann vollständigen Zugriff auf das Gerät ermöglichen. Die Angaben in der Regierungsanzeige sind allerdings vergleichsweise dünn, weshalb unklar ist, wie leistungsfähig das System tatsächlich ist.

Es wird etwa nicht angegeben, ob die Software auch aus der Ferne installiert werden kann oder ob das Handy dafür erstmal beschlagnahmt werden muss. Genau hier liegt allerdings potenziell eines der größten Hindernisse, da ein nötiger physischer Zugriff große Einschränkungen mit sich bringt.

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Generell hat die Polizei auch in Spanien keine freie Hand, wenn es um das Überwachen von Mobiltelefonen geht. Eine Fernüberwachung ist dort nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt. Diese muss monatlich erneuert werden und darf insgesamt maximal drei Monate gelten.

Die Genehmigung wird zudem nur bei ausgewählten Straftaten erteilt. Dazu zählen etwa Terrorismus, kriminelle Organisationen, Straftaten gegen Minderjährige, Hochverrat, Verbrechen gegen die Verfassung und Straftaten, die vornehmlich im digitalen Raum stattfinden.


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Im Gerichtsbeschluss muss zudem klar geregelt sein, welche Geräte überwacht werden dürfen, was für Maßnahmen dafür ergriffen werden dürfen und wie der Schutz der gesammelten Daten sichergestellt werden kann.

Die Beamten, die die Überwachung dann letztlich durchführen, werden ebenfalls in dem Beschluss festgelegt. Wie das neue System dabei genau zum Einsatz kommt, ist noch unklar.

Auch in Deutschland sind solche Formen der Überwachung streng geregelt und in der Strafprozessordnung herrschen ähnliche Einschränkungen für den Einsatz wie in Spanien, also begrenzte Zeiträume und der nötige Verdacht auf besonders schwere Straftaten.


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