Rambus - Sieg vor Gericht

In den 90er Jahren war Rambus Mitglied der JEDEC -Gruppe, die den SDRAM -Standard festlegte. Nachdem der Rambus-eigene Standard RDRAM nur noch ein Nischendasein fristete, verklagte Rambus verschiedene RAM-Hersteller aufgrund von Rambus-Patenten, die der SDRAM-Standard verwendet. Die Speicherindustrie wehrte sich zunächst erfolgreich, denn immerhin hatte Rambus selbst an diesem Standard mitgearbeitet. Es folgten Klagen gegen Rambus, die wie im Fall Infineon auch erfolgreich waren.

In den 90er Jahren war Rambus Mitglied der JEDEC-Gruppe, die den SDRAM-Standard festlegte. Nachdem der Rambus-eigene Standard RDRAM nur noch ein Nischendasein fristete, verklagte Rambus verschiedene RAM-Hersteller aufgrund von Rambus-Patenten, die der SDRAM-Standard verwendet. Die Speicherindustrie wehrte sich zunächst erfolgreich, denn immerhin hatte Rambus selbst an diesem Standard mitgearbeitet. Es folgten Klagen gegen Rambus, die wie im Fall Infineon auch erfolgreich waren.

Nun allerdings konnte Rambus in letzter Zeit einige Gerichte überzeugen, dass die Patente lange vor der Erstellung des SDRAM-Standards erteilt wurden und die Regeln der JEDEC-Gruppe nicht vorsahen, dass jedes Mitglied die Existenz eigener Patente veröffentlicht. Aufgrund dieser Informationen hat am Mittwoch ein Gericht in San Francisco die Klagen von Hynix, Micron und Nanya abgewiesen und erklärt, es läge kein Fehlverhalten von Rambus vor. Nach Ansicht des Gerichtes sind die Patente und die Forderungen von Rambus rechtmässig - und betreffen nahezu jeden auch heute noch eingesetzten Speicher in Servern und PCs. Nach der Urteilsverkündung stieg der Kurs von Rambus um 39%, da nun weitere Lizenzeinnahmen erwartet werden.

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