Wer den Mobilfunkanbieter wechseln und dabei die eigene Rufnummer mitnehmen möchte, musste bislang eine sogenannte Portierungsgebühr bezahlen. Provider wälzen über diese Gebühr die Kosten für die Rufnummernmitnahme, die ihnen die Konkurrenz für den Aufwand der Rufnummernübernahme in Rechnung stellt, auf ihre neuen Kunden ab.
Doch in einem Fall hat die Bundesnetzagentur diese Gebühren jetzt für unzulässig erklärt: In einer offiziellen Pressemitteilung (via Heise) stellte die Behörde fest, dass das von Vodafone für die Rufnummernmitnahme in Rechnung gestellte Entgelt deutlich zu hoch sei.
Während deutsche Kunden im Schnitt rund 25 Euro für die Rufnummernmitnahme entrichten müssen, liegen die Kosten im europäischen Vergleich deutlich niedriger, wie die BNetzAg festgestellt hat.
Statt 25 Euro künftig maximal 3,58 Euro
Sie ordnete deshalb für Vodafone eine Preisobergrenze in Höhe von 3,58 Euro (netto) an. Vodafone könne aber auch eine darunter liegende Gebühr verlangen oder ganz auf diese verzichten, heißt es.
Des weiteren kündigte die BNetzAg an, »auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen« zu wollen. Man erwarte am gesamten deutschen Markt nach »der jetzigen Entscheidung [...] auch dort deutliche Absenkungen«.
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Mobilfunkkunden dürfen also künftig auf günstigere Angebote zur Rufnummernmitnahme hoffen.
Wie günstig diese tatsächlich ausfallen und ob die Provider künftig vielleicht sogar ganz auf die Gebühr verzichten, bleibt aber offen: Vodafone und andere potenziell betroffene Provider wie die Deutsche Telekom äußerten sich bislang nicht zur Entscheidung der BNetzAg.
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