Streamen im Urlaub - EU vereinfacht grenzüberschreitendes TV- und Radio-Streaming

Die EU hat eine Richtlinie beschlossen, die es Rundfunksendern künftig vereinfachen soll, eigene Sendungen im EU-Ausland zu streamen.

Bestimmte, eigenfinanzierte Sendungen können Rundfunkanstalten in der EU bald auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus anbieten. Bestimmte, eigenfinanzierte Sendungen können Rundfunkanstalten in der EU bald auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus anbieten.

Wer bislang im EU-Ausland Urlaub machte und dort Fernsehsendungen aus der Heimat anschauen wollte, guckte zu großen Teilen in die Röhre: Aus Lizenzgründen sperrten viele Fernsehsender ihre Inhalte mithilfe von Geoblocking.

So gab es Live-Sendungen wie etwa die Fußball-WM im ZDF oder aufgezeichnete Sendungen in der Mediathek nur in Deutschland zu sehen. Genau das soll es aber künftig nicht mehr geben - zumindest nicht im bisherigen Ausmaß.

Denn einem Bericht von Golem zufolge hat das EU-Parlament kürzlich einer Richtlinie zugestimmt, die es den Rundfunkanstalten in der Europäischen Union erlaubt, bestimmte Inhalte über die eigenen Landesgrenzen hinaus anbieten zu können. Dazu gehören unter anderem Nachrichtensendungen und Inhalte, die die Fernsehsender vollständig selbst finanziert haben.

Tatort und Lindenstraße live am Strand von Mallorca

Um eigene Sendungen auch im EU-Ausland übertragen zu dürfen, mussten die Rundfunkanstalten im Rahmen der bisherigen Satcab-Richtlinie für jedes EU-Land gesonderte Lizenzierungsverträge abschließen.

Nach der neuen Version benötigen sie die entsprechenden Rechte nur noch in ihrem eigenen Land. Dadurch können deutsche Urlauber voraussichtlich bald auch im EU-Ausland Sendungen wie die Tagesschau oder den Tatort live via Streaming ansehen.

Trotzdem liegt der Zeitpunkt, an dem wir am Strand von Mallorca die Lindenstraße streamen können, noch eine Weile entfernt: Denn bis die Richtlinie endgültig in Kraft tritt, muss der Europäische Rat den vom EU-Parlament befürworteten Gesetzesentwurf noch billigen.

Anschließend müssen die EU-Mitgliedsstaaten die neue Regelung innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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