Bundesinnenminister Schäuble spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über zulässige Instrumente bei der Strafverfolgung, wie beispielsweise die Onlinedurchsuchung oder die Vorratsdatenspeicherung, entscheiden zu dürfen. Gegenüber der FAZ sagte Schäuble wörtlich: "In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".
Das Bundesverfassungsgericht hatte letztes Jahr die Einsatzmöglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Dies sei aber auch dessen Aufgabe, so Ernst Gottfried Mahrenholz, Ex-Vize-Präsident des Gerichts, der die Kritik von Schäuble zurückwies. Die Politik dürfe nur Spielraum innerhalb der Grenzen der Verfassung haben und Grundrechte könnten nur bei gewichtigen Straftaten zurücktreten. Wenn die Politik das nicht abwäge, müsse es das Verfassungsgericht tun.
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